Die Gemeinde Nuthetal

Die Gemeinde Nuthetal liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Brandenburg). Sie entstand im Oktober 2003 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf.
Den Namen verdankt die Gemeinde dem Flüsschen Nuthe.

Nuthetal auf einen Blick:

Bundesland Brandenburg
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Sitz der Verwaltung Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal
Homepage https://www.nuthetal.de/
Bürgermeister Ute Hustig (Die Linke)
Stand: 11.05.2017
Einwohner 8.930
Stand: 11.05.2017
Fläche 48,02 km²
Bevölkerungsdichte 186 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Nuthetal

Immobilienticker für Nuthetal

Immobilien zum Wohnen in Nuthetal im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Nuthetal. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Nuthetal bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Nuthetal

Endlich Garten & Hausgefühl! 4 Zimmer, Bezugsfrei, Garage & provisionsfrei

14558 Nuthetal

Kaufpreis:
589.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
130 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.