Die Stadt Lauter-Bernsbach

Die Stadt Lauter-Bernsbach hat rund 8.900 Einwohner und liegt im Landkreis Erzgebirgskreis im Bundesland Sachsen.

Weitere Informationen zu Lauter-Bernsbach findst Du auf der Homepage der Stadt.

Lauter-Bernsbach auf einen Blick:

Bundesland Sachsen
Landkreis Erzgebirgskreis
Sitz der Verwaltung Rathausstraße 11
08312 Lauter-Bernsbach
Homepage https://www.lauter-bernsbach.de/
Bürgermeister Thomas Kunzmann (Freie Wähler)
Stand: 17.05.2017
Einwohner 8.877
Stand: 17.05.2017
Fläche 30,28 km²
Bevölkerungsdichte 294 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Lauter-Bernsbach

Immobilienticker für Lauter-Bernsbach

Unser Grundstücksangebot in Lauter-Bernsbach

Du möchtest bauen und suchst den passenden Bauplatz? Nachfolgend findest Du eine kleine Auswahl unseres großen Grundstücksangebots in Lauter-Bernsbach.

Grundstücke in Lauter-Bernsbach

Unbebautes Grundstück (Rohbauland)

08315 Lauter-Bernsbach

Verkehrswert:
10.300,00 €
Fläche (ca.):
790,00 m²
Unbebautes Grundstück

08315 Lauter-Bernsbach

Verkehrswert:
3.500,00 €
Fläche (ca.):
4.920,00 m²
Land-, Forst-, Erholungs- und Verkehrsfläche

08315 Lauter-Bernsbach

Verkehrswert:
100.000,00 €
Fläche (ca.):
36.660,00 m²

Neubaugebiete zur Wohnbebauung in Lauter-Bernsbach

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Den Hausbau organisieren – welche Tücken gibt es?

Wer sich ein eigenes Haus bauen möchte, sollte im Vorfeld einige Dinge beachten. Hier ist es nicht nur wichtig, das passende Grundstück zu finden, es kommt auch auf den Kaufvertrag und die richtige Wahl der Baustoffe an. Nur wenn alle Sachen zusammenspielen, kann das Eigenheim zum Traumhaus werden. Damit Probleme schon im Vorfeld vermieden werden können, listet dieser Bericht alle Sachen auf, mit denen der perfekte Hausbau gefährdet sein könnte und wie die potenzielle Rettung aussieht.

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.