Die Ortsgemeinde Üxheim

Üxheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Gerolstein.

Üxheim auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Vulkaneifel
Verbandsgemeinde Gerolstein
Sitz der Verwaltung Burgstraße 6
54576 Hillesheim
Homepage https://www.uexheim.de/
Ortsbürgermeister Alois Reinarz
Stand: 07.07.2017
Einwohner 1.413
Stand: 07.07.2017
Fläche 30,98 km²
Bevölkerungsdichte 46 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Üxheim

Immobilienticker für Üxheim

Immobilien zum Wohnen in Üxheim im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Üxheim. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Üxheim bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Üxheim

Charmantes Einfamilienhaus modernisiert mit Wärmepumpe und schönem Garten, Leudersdorf (12)

54579 Üxheim-Leudersdorf

Kaufpreis:
389.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
156 m²
Grundstück:
1.011 m²
Wunderschön renoviertes historisches Landhaus mit separatem Gästehaus, Niederehe (12)

54579 Üxheim OT Niederehe

Kaufpreis:
279.000,00 €
Zimmer:
8
Wohnfläche (ca.):
202 m²
Grundstück:
304 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Wie kommt Lärm in die Immobilienbewertung?

Würden Sie gerne neben einer Hauptverkehrsstraße wohnen oder neben einem Flughafen? Wenn Sie die Wahl haben, wahrscheinlich nicht? Lärm sorgt also dafür, dass Menschen Immobilienobjekte in gewissen Lagen meiden. In der Immobilienbewertung ist es wichtig, welche Form von Lärm, ab welcher Höhe zu welchen Abschlägen führt.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.