Die Gemeinde Schwangau

Die Gemeinde Schwangau hat rund 3.300 Einwohner und liegt im Landkreis Ostallgäu im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Schwangau findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Schwangau auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Schwaben
Landkreis Ostallgäu
Sitz der Verwaltung Münchener Straße 2
87645 Schwangau
Homepage https://www.schwangau.de/
Bürgermeister Stefan Rinke (CSU)
Stand: 20.12.2016
Einwohner 3.233
Stand: 20.12.2016
Fläche 76,06 km²
Bevölkerungsdichte 43 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Schwangau

Immobilienticker für Schwangau

Immobilien zum Wohnen in Schwangau im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Schwangau. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Schwangau bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Schwangau

Exklusiv kernsanierte Wohnung in Schwangau-Waltenhofen in Seenähe mit Bergblick

87645 Schwangau

Kaufpreis:
675.000,00 €
Zimmer:
3.5
Wohnfläche (ca.):
104 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Bei Wind und Wetter: Bauen und leben an der Nordsee

Das Klima an der Nordsee fördert zwar die Gesundheit, fordert auf der anderen Seite aber auch spezielle Baumaterialien. In unserem Ratgeber geben wir einen Überblick zum Thema Leben und Bauen an der Nordsee.

Fertighaus bauen & finanzieren: Die bessere Wahl?

Absicherung ist das wichtigste Wort des Jahrhunderts. Wollen wir im Alter in Würde leben und unseren Kindern etwas mit Mehrwert hinterlassen, sollten wir frühzeitig über die Anschaffung einer Immobilie nachdenken. Das Eigenheim ist wertbeständig und bietet auch bei Arbeitslosigkeit und in anderen schwierigen Lebensphasen ausreichend Schutz bei deutlich niedrigeren Kosten als bei der regulären Zahlung einer Miete gegeben.