Die Stadt Reuterstadt Stavenhagen

Die Stadt Stavenhagen wird im Jahr 1230 erstmals als Stovenhage urkundlich erwähnt. Schon 34 Jahre später erhält die Siedlung das Stadtrecht.

Reuterstadt Stavenhagen auf einen Blick:

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Amt Stavenhagen
Sitz der Verwaltung Schloss 1
17153 Reuterstadt Stavenhagen
Homepage https://www.stavenhagen.de/
Bürgermeister Bernd Mahnke (Parteilos)
Stand: 20.04.2017
Einwohner 5.586
Stand: 20.04.2017
Fläche 40,84 km²
Bevölkerungsdichte 137 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Reuterstadt Stavenhagen

Immobilienticker für Reuterstadt Stavenhagen

Immobilien zum Wohnen in Reuterstadt Stavenhagen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Reuterstadt Stavenhagen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Reuterstadt Stavenhagen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Reuterstadt Stavenhagen

Ladengeschäft und Wohneinheit

17153 Stavenhagen

Kaufpreis:
130.000,00 €
Zimmer:
6
Wohnfläche (ca.):
141 m²
Grundstück:
1.113 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Neues Grundstück - Wo erfährt man DSL Verfügbarkeit?

Wer vor dem Erwerb eines neuen Grundstücks steht, hat viele verschiedene Punkte und Anliegen zu klären und Herausforderungen zu lösen. Unter anderem auch die wichtige Frage, wie es um die DSL Verfügbarkeit beim neuen Grundstück aussieht.

Wie kommt Lärm in die Immobilienbewertung?

Würden Sie gerne neben einer Hauptverkehrsstraße wohnen oder neben einem Flughafen? Wenn Sie die Wahl haben, wahrscheinlich nicht? Lärm sorgt also dafür, dass Menschen Immobilienobjekte in gewissen Lagen meiden. In der Immobilienbewertung ist es wichtig, welche Form von Lärm, ab welcher Höhe zu welchen Abschlägen führt.