Die Ortsgemeinde Pellingen

Pellingen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Konz.

Pellingen auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Trier-Saarburg
Verbandsgemeinde Konz
Sitz der Verwaltung Am Markt 11
54329 Konz
Homepage https://www.pellingen.de/
Ortsbürgermeister Horst Hoffmann (CDU)
Stand: 05.07.2017
Einwohner 1.063
Stand: 05.07.2017
Fläche 7,22 km²
Bevölkerungsdichte 148 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Pellingen

Immobilienticker für Pellingen

Immobilien zum Wohnen in Pellingen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Pellingen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Pellingen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Pellingen

Familienfreundliches Einfamilienhaus

54331 Pellingen

Kaufpreis:
415.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
143 m²
Grundstück:
613 m²
TRAUMHAUS, EFFIZIENT, FAMILIENGERECHT, AUSSICHT

54331 Pellingen

Kaufpreis:
auf Nachfrage
Zimmer:
8
Wohnfläche (ca.):
263 m²
Grundstück:
640 m²

Empfohlene Immobilienmakler in Pellingen und Umgebung

Logo bri24

bri24

Ostring 77
54634 Bitburg

Telefon: 0651 966 42 876

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.