Die Einheitsgemeinde Oyten

Die Einheitsgemeinde Oyten hat rund 15.700 Einwohner und liegt im Landkreis Verden im Bundesland Niedersachsen.

Weitere Informationen zu Oyten findst Du auf der Homepage der Einheitsgemeinde.

Oyten auf einen Blick:

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Verden
Sitz der Verwaltung Hauptstraße 55
28876 Oyten
Homepage https://www.oyten.de/
Bürgermeister Manfred Cordes (SPD)
Stand: 05.04.2017
Einwohner 15.604
Stand: 05.04.2017
Fläche 63,44 km²
Bevölkerungsdichte 246 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Oyten

Immobilienticker für Oyten

Immobilien zum Wohnen in Oyten im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Oyten. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Oyten bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Oyten

Wohnung, Balkon, Pkw-Stellplatz - provisionsfrei

28876 Oyten

Verkehrswert:
227.000,00 €
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
66 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Mit Ihrem Architekten an Ihrem Traumhaus arbeiten: Tipps für den gesamten Prozess

Der Bau eines Traumhauses ist mehr als nur die Umsetzung eines Projekts; es ist die Verwirklichung einer Vision und ein Ort, an dem Familien für Generationen leben werden. Diese Erfahrung sollte Freude bereiten, aber sie erfordert auch sorgfältige Planung, Überlegung und enge Zusammenarbeit mit einem professionellen Architekten.
 

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.