Die Ortsgemeinde Lingenfeld

Lingenfeld ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Lingenfeld.

Lingenfeld auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Germersheim
Verbandsgemeinde Lingenfeld
Sitz der Verwaltung Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Homepage https://www.lingenfeld.de/
Ortsbürgermeister Erwin Leuthner (CDU)
Stand: 27.01.2017
Einwohner 5.728
Stand: 27.01.2017
Fläche 15,26 km²
Bevölkerungsdichte 376 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Lingenfeld

Immobilienticker für Lingenfeld

Immobilien zum Wohnen in Lingenfeld im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Lingenfeld. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Lingenfeld bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Lingenfeld

ObjNr:19011 - Freundliche 3 Zimmer ETW mit Terrasse in Lingenfeld

67360 Lingenfeld

Kaufpreis:
237.000,00 €
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
85 m²

Häuser zum Kauf in Lingenfeld

Freistehendes Einfamilienhaus mit Garage

67360 Lingenfeld

Verkehrswert:
295.000,00 €
Zimmer:
0
Wohnfläche (ca.):
130 m²
Grundstück:
507 m²

Empfohlene Immobilienmakler in Lingenfeld und Umgebung

Logo Living-Home-Immo UG

Living-Home-Immo UG

Obere Stra%uFFFDe 206
67368 Westheim

Telefon: 06344/9531123

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Immobilien kaufen: Was Sie wissen müssen

Immobilien kaufen in Deutschland: Erfahren Sie alles zu Finanzierung, Eigenkapital, Nebenkosten, Bausubstanz, Energieeffizienz und Notarvertrag – kompakt erklärt.

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.