Die Gemeinde Kißlegg

Die Gemeinde Kißlegg hat rund 9.100 Einwohner und liegt im Landkreis Ravensburg im Bundesland Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Kißlegg findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Kißlegg auf einen Blick:

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Tübingen
Landkreis Ravensburg
Sitz der Verwaltung Schloßstraße 5
88353 Kißlegg
Homepage https://www.kisslegg.de/
Bürgermeister Dieter Krattenmacher
Stand: 09.01.2017
Einwohner 9.015
Stand: 09.01.2017
Fläche 92,40 km²
Bevölkerungsdichte 98 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Kißlegg

Immobilienticker für Kißlegg

Immobilien zum Wohnen in Kißlegg im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Kißlegg. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Kißlegg bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Mietwohnungen in Kißlegg

Erstbezug Penthouse Wohnung

Kißlegg

Kaltmiete:
siehe Exposé
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
76 m²

Eigentumswohnungen in Kißlegg

Renditeobjekt: 1-Zimmer-Erdgeschosswohnung in Kißlegg

88353 Kißlegg

Kaufpreis:
61.200,00 €
Zimmer:
1
Wohnfläche (ca.):
16 m²
Alle Möglichkeiten:

88353 Kißlegg

Kaufpreis:
229.000,00 €
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
69 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Welchen Bagger für Ihr Grundstück?

Bagger sind im wahrsten Sinne des Wortes “fundamental” für jedes Bauprojekt, da sie dazu dienen, das Fundament vorzubereiten, die Baugrube auszuheben oder aufzufüllen und den Bauschutt abzutransportieren. Je nach Größe und Beschaffenheit des Baugrunds können Bagger verschiedener Größen und mit verschiedenen Typen von Fahrwerken hilfreich sein. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Typen von Maschinen für den Erdbau zusammengestellt.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.