Die Gemeinde Holtgast

Die Gemeinde Holtgast hat rund 1.800 Einwohner und liegt im Landkreis Wittmund im Bundesland Niedersachsen.

Weitere Informationen zu Holtgast findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Holtgast auf einen Blick:

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Wittmund
Samtgemeinde Esens
Sitz der Verwaltung Norderlandstraße 35
26427 Holtgast
Homepage https://www.holtgast.de/
Bürgermeister Gerhard Frerichs (Wählergruppe)
Stand: 05.04.2017
Einwohner 1.707
Stand: 05.04.2017
Fläche 24,00 km²
Bevölkerungsdichte 72 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Holtgast

Immobilienticker für Holtgast

Immobilien zum Wohnen in Holtgast im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Holtgast. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Holtgast bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Holtgast

Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Leben am Deich

26427 Holtgast

Kaufpreis:
319.000,00 €
Zimmer:
7
Wohnfläche (ca.):
120 m²
Grundstück:
1.767 m²
Große Immobilie für vielseitige Wohnträume an der Nordsee

26427 Holtgast

Kaufpreis:
419.000,00 €
Zimmer:
8
Wohnfläche (ca.):
220 m²
Grundstück:
1.453 m²
Helles Holzhaus mit Charakter in Holtgast an der Nordsee

26427 Holtgast

Kaufpreis:
269.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
157 m²
Grundstück:
639 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Ratgeber Eigentumswohnung kaufen – wie gelingt der Traum vom Eigenheim?

Der Traum von einer eigenen Wohnung muss in Zeiten niedriger Zinsen und attraktiver Finanzierungsangebote kein Traum mehr bleiben. Unabhängig davon, ob Wohnungen zur Eigennutzung oder zur Vermietung gekauft werden, bieten sich jederzeit attraktive Optionen auf dem großen Wohnungsmarkt in Deutschland.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.