Die Gemeinde Holm

Die Gemeinde Holm hat rund 3.200 Einwohner und liegt im Landkreis Pinneberg im Bundesland Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zu Holm findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Holm auf einen Blick:

Bundesland Schleswig-Holstein
Landkreis Pinneberg
Amt Moorrege
Sitz der Verwaltung Amtsstraße 12
25436 Moorrege
Homepage https://www.amt-moorrege.de
Bürgermeister Walter Rißler (CDU)
Stand: 24.02.2017
Einwohner 3.188
Stand: 24.02.2017
Fläche 16,05 km²
Bevölkerungsdichte 199 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Holm

Immobilien zum Wohnen in Holm im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Holm. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Holm bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Holm

ZUHAUSE IM GRÜNEN – HELL, MODERN, RUHIG

25488 Holm

Kaufpreis:
373.000,00 €
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
91 m²

Häuser zum Kauf in Holm

Zeitgemäßes und stadtnahes Einfamilienhaus am Naturidyll mit viel Liebe zum Detail

25488 Holm

Kaufpreis:
695.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
132 m²
Grundstück:
530 m²
Hier hört Ihre Suche auf.

25488 Holm

Kaufpreis:
435.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
105 m²
Grundstück:
378 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Seegrundstücke nach wie vor gefragt

Die Deutschen machen gerne am See Urlaub – Und wer es sich leisten kann, lässt sich dort sogar nieder. Lesen Sie alles zum Thema Seegrundstück kaufen.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.