Die Gemeinde Gangloffsömmern

Die Gemeinde Gangloffsömmern hat rund 1.000 Einwohner und liegt im Landkreis Sömmerda im Bundesland Thüringen.

Weitere Informationen zu Gangloffsömmern findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Gangloffsömmern auf einen Blick:

Bundesland Thüringen
Landkreis Sömmerda
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Sitz der Verwaltung Bahnhofstraße 13
99634 Straußfurt
Homepage https://www.gangloffsoemmern.de/
Bürgermeister Franz-Joachim Tornack (parteilos)
Stand: 28.06.2017
Einwohner 999
Stand: 28.06.2017
Fläche 14,62 km²
Bevölkerungsdichte 69 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Gangloffsömmern

Immobilienticker für Gangloffsömmern

Immobilien zum Wohnen in Gangloffsömmern im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Gangloffsömmern. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Gangloffsömmern bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Gangloffsömmern

Kleines Einfamilienhaus mit grünem Innenhof

99634 Gangloffsömmern

Kaufpreis:
95.000,00 €
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
90 m²
Grundstück:
205 m²

Empfohlene Immobilienmakler in Gangloffsömmern und Umgebung

Logo antaris Immobilien GmbH

antaris Immobilien GmbH

Juri-Gagarin-Ring 96
99084 Erfurt

Telefon: 03615504930

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Bebauungsplan & Co – wo darf ich was bauen?

Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.