Breitenthal wurde erstmals urkundlich am 29. September 1282 als Breydendal erwähnt. Der Ort ging aus einem Hofgut hervor und bildete zusammen mit dem Nachbardorf Oberhosenbach ein Rhein- und Wildgräfliches Hochgericht und gehörte nach 1817 zum oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld. Breitenthal liegt am Rande des Hunsrücks etwa 400 m über NN an der L180 zwischen Herrstein und Rhaunen. Das Dorf liegt, wie der Name sagt, in einem breiten Tal. Der Ort zählt mit ca. 340 Einwohnern eher zu den kleineren Ortsgemeinden, verfügt aber über viele Vereine.
Fünf Handwerksbetriebe und zwei landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe bieten Arbeitsplätze. Es gibt ein Dorfgemeinschaftshaus, das 1990 umgebaut wurde, zwei Sportplätze und einen Bolzplatz.
Die Feuerwehr zählt 23 Aktive und wird von der Jugendfeuerwehr ergänzt. Der Ort weist einige besondere Sehenswürdigkeiten auf: Die unter Denkmalschutz stehende „Jammereiche“ aus der Zeit des 30-jährigen Krieges. Sie verweist auf eine alte Legende, nach der im 30-jährigen Krieg der Wald von Soldaten angezündet wurde.
Aus der Zeit des Schieferabbaus bis Ende 1959 sind die alten Schieferhalden und Schieferstollen vorhanden. Der Schiefer war für seine hervorragende Qualität bekannt und fand im Hausbau Verwendung. Heute leben in den Stollen Fledermäuse.
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Landkreis | Birkenfeld |
| Verbandsgemeinde | Herrstein-Rhaunen |
| Sitz der Verwaltung |
Brühlstraße 16 55756 Herrstein |
| Homepage | http://www.breitenthal.de/ |
| Ortsbürgermeister |
Ulrich Peter Stand: 19.03.2015 |
| Einwohner |
330 Stand: 19.03.2015 |
| Fläche | 3,68 km² |
| Bevölkerungsdichte | 90 Ew./km² |
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Was jetzt schon zu bedenken ist: Im Frühling können tagsüber die Temperaturen schon auf sommerliche 25 Grad Celsius steigen. Nachts kann es aber noch richtig kalt werden und die Heizung wird in vielen Haushalten wieder eingeschaltet.
Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.