Die Gemeinde Bösingen

Die Gemeinde Bösingen hat rund 3.400 Einwohner und liegt im Landkreis Rottweil im Bundesland Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Bösingen findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Bösingen auf einen Blick:

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Freiburg
Landkreis Rottweil
Sitz der Verwaltung Bösinger Straße 5
78662 Bösingen
Homepage https://www.boesingen.de/
Bürgermeister Johannes Blepp
Stand: 13.01.2017
Einwohner 3.350
Stand: 13.01.2017
Fläche 22,45 km²
Bevölkerungsdichte 150 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Bösingen

Immobilienticker für Bösingen

Immobilien zum Wohnen in Bösingen im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Bösingen. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Bösingen bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Eigentumswohnungen in Bösingen

Sonnige Penthousewohnung mit einzigartigem Fernblick und Südbalkon zu verkaufen

78662 Bösingen

Kaufpreis:
269.000,00 €
Zimmer:
4.5
Wohnfläche (ca.):
104 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Grundstückspreise und Lage: Warum die Region oft den Preis bestimmt

Die Entscheidung für den Kauf eines Grundstücks hängt von verschiedenen Faktoren ab, doch ein Aspekt spielt fast immer die entscheidende Rolle: die Lage. Grundstückspreise variieren nicht nur zwischen Ländern, sondern oft auch innerhalb eines Bundeslands erheblich. Doch warum hat die Region so großen Einfluss auf den Preis?

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.