Die Stadt Besigheim

Die Stadt Besigheim hat rund 12.100 Einwohner und liegt im Landkreis Ludwigsburg im Bundesland Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Besigheim findst Du auf der Homepage der Stadt.

Besigheim auf einen Blick:

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Stuttgart
Landkreis Ludwigsburg
Sitz der Verwaltung Marktplatz 12
74354 Besigheim
Homepage https://www.besigheim.de/
Bürgermeister Steffen Bühler
Stand: 04.01.2017
Einwohner 12.018
Stand: 04.01.2017
Fläche 16,83 km²
Bevölkerungsdichte 715 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Besigheim

Immobilienticker für Besigheim

Immobilien zum Wohnen in Besigheim im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Besigheim. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Besigheim bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Besigheim

1-2 Familienhaus auf einem 700m² Grundstück

74354 Besigheim

Kaufpreis:
595.000,00 €
Zimmer:
9
Wohnfläche (ca.):
221 m²
Grundstück:
701 m²

Unser Grundstücksangebot in Besigheim

Du möchtest bauen und suchst den passenden Bauplatz? Nachfolgend findest Du eine kleine Auswahl unseres großen Grundstücksangebots in Besigheim.

Grundstücke in Besigheim

BAUEN IN STÄDTISCHER TOP-LAGE

74354 Besigheim

Kaufpreis:
242.000,00 €
Fläche (ca.):
303,00 m²

Neubaugebiete zur Wohnbebauung in Besigheim

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.