Die Ortsgemeinde Wallhalben

Wallhalben ist eine Ortsgemeinde im Pirmasens (Kreis). Sie gehört zur Verbandsgemeinde Wallhalben.

Wallhalben auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Südwestpfalz
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
Sitz der Verwaltung Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Homepage https://www.vgtw.de/
Ortsbürgermeister Berthold Martin
Stand: 04.07.2017
Einwohner 878
Stand: 04.07.2017
Fläche 4,88 km²
Bevölkerungsdichte 180 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Wallhalben

Immobilienticker für Wallhalben

Unser Grundstücksangebot in Wallhalben

Du möchtest bauen und suchst den passenden Bauplatz? Nachfolgend findest Du eine kleine Auswahl unseres großen Grundstücksangebots in Wallhalben.

Grundstücke in Wallhalben

Baureifes Grundstück - provisionsfrei

66917 Wallhalben

Verkehrswert:
30.600,00 €
Fläche (ca.):
373,00 m²

Neubaugebiete zur Wohnbebauung in Wallhalben

Empfohlene Immobilienmakler in Wallhalben und Umgebung

Logo Pfalz.Immo

Pfalz.Immo

Brunnenstrasse 5
66987 Thaleischweiler-Froeschen

Telefon: 063347929996

Immobilienvermittlung Immobilienbewertung

Logo Pirmasenser Luft- und Badepark (PLUB) GmbH

Pirmasenser Luft- und Badepark (PLUB) GmbH

Lemberger Straße 41
66953 Pirmasens

Telefon: 06331 / 876357

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Städte mit den niedrigsten Kaufpreisen für Eigentumswohnungen in Deutschland

Auch für Menschen mit etwas schmalerem Geldbeutel ist es kein Ding der Unmöglichkeit, eine Wohnung zu kaufen – wichtig ist, dass man sich darüber im Klaren ist, wie unterschiedlich die Preise für Eigentumswohnungen ausfallen können, je nachdem, wo man nach einer geeigneten Immobilie sucht. Unsere Infografik zeigt, wo Wohneigentum wirklich günstig ist.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.