Die Gemeinde Tiefenbach

Die Gemeinde Tiefenbach hat rund 6.800 Einwohner und liegt im Landkreis Passau (Kreis) im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Tiefenbach findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Tiefenbach auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Niederbayern
Landkreis Passau (Kreis)
Sitz der Verwaltung Pilgrimstr. 2
94113 Tiefenbach
Homepage https://www.gemeinde-tiefenbach.de/
Bürgermeister Georg Silbereisen (CSU)
Stand: 20.12.2016
Einwohner 6.713
Stand: 20.12.2016
Fläche 49,67 km²
Bevölkerungsdichte 136 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Tiefenbach

Immobilienticker für Tiefenbach

Immobilien zum Wohnen in Tiefenbach im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Tiefenbach. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Tiefenbach bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Tiefenbach

Liebhaberobjekt in Alleinlage

94113 Tiefenbach (Passau)

Kaufpreis:
1,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
220 m²
Grundstück:
12.000 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Hausbau mit Feng Shui

Sobald man ein passendes Grundstück für das eigene Traumhaus gefunden hat, beginnt die spannende Planungsphase. Wer mit Feng Shui bauen möchte, sollte diesen Aspekt schon sehr früh in seine Planung mit einbeziehen, da in diesem Fall neben Bauvorschriften und eigenen Vorstellungen weitere Faktoren hinzukommen, die die Planung beeinflussen. Dabei ist es unerheblich, ob man mit einer Fertighaus-Firma baut oder sich eine individuelle Planung durch einen Architekten erstellen lässt.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.