Die Gemeinde Ostramondra

Die Gemeinde Ostramondra hat rund 500 Einwohner und liegt im Landkreis Sömmerda im Bundesland Thüringen.

Weitere Informationen zu Ostramondra findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Ostramondra auf einen Blick:

Bundesland Thüringen
Landkreis Sömmerda
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Sitz der Verwaltung Markt 1
99625 Kölleda
Homepage https://www.ostramondra.de/
Bürgermeister Axel Thomas (parteilos)
Stand: 28.06.2017
Einwohner 478
Stand: 28.06.2017
Fläche 18,44 km²
Bevölkerungsdichte 26 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Ostramondra

Immobilienticker für Ostramondra

Immobilien zum Wohnen in Ostramondra im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Ostramondra. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Ostramondra bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Ostramondra

Wohnhaus + provisionsfrei +

99636 Sömmerda

Verkehrswert:
1,00 €
Zimmer:
0
Wohnfläche (ca.):
124 m²
Grundstück:
148 m²
Einfamilienhaus in ruhiger Lage

99636 Ostramondra

Kaufpreis:
99.000,00 €
Zimmer:
5
Wohnfläche (ca.):
123 m²
Grundstück:
291 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Grundstückspreise und Lage: Warum die Region oft den Preis bestimmt

Die Entscheidung für den Kauf eines Grundstücks hängt von verschiedenen Faktoren ab, doch ein Aspekt spielt fast immer die entscheidende Rolle: die Lage. Grundstückspreise variieren nicht nur zwischen Ländern, sondern oft auch innerhalb eines Bundeslands erheblich. Doch warum hat die Region so großen Einfluss auf den Preis?

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.