Die Gemeinde Oberschneiding

Die Gemeinde Oberschneiding hat rund 2.900 Einwohner und liegt im Landkreis Straubing-Bogen im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Oberschneiding findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Oberschneiding auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Niederbayern
Landkreis Straubing-Bogen
Sitz der Verwaltung Pfarrer-Handwercher-Platz 4
94363 Oberschneiding
Homepage https://www.oberschneiding.de/
Bürgermeister Ewald Seifert (CSU)
Stand: 23.12.2016
Einwohner 2.806
Stand: 23.12.2016
Fläche 60,77 km²
Bevölkerungsdichte 47 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Oberschneiding

Immobilienticker für Oberschneiding

Immobilien zum Wohnen in Oberschneiding im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Oberschneiding. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Oberschneiding bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Oberschneiding

Neuwertiges Einfamilienhaus für die große Familie

94363 Oberschneiding

Kaufpreis:
525.000,00 €
Zimmer:
7
Wohnfläche (ca.):
237 m²
Grundstück:
779 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Mit Ihrem Architekten an Ihrem Traumhaus arbeiten: Tipps für den gesamten Prozess

Der Bau eines Traumhauses ist mehr als nur die Umsetzung eines Projekts; es ist die Verwirklichung einer Vision und ein Ort, an dem Familien für Generationen leben werden. Diese Erfahrung sollte Freude bereiten, aber sie erfordert auch sorgfältige Planung, Überlegung und enge Zusammenarbeit mit einem professionellen Architekten.
 

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.