Die Gemeinde Lindenkreuz

Die Gemeinde Lindenkreuz hat rund 500 Einwohner und liegt im Landkreis Greiz im Bundesland Thüringen.

Lindenkreuz auf einen Blick:

Bundesland Thüringen
Landkreis Greiz
Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf
Sitz der Verwaltung Karl-Marx-Platz 13
07589 Münchenbernsdorf
Bürgermeister Dirk Eigler
Stand: 09.06.2017
Einwohner 461
Stand: 09.06.2017
Fläche 8,99 km²
Bevölkerungsdichte 52 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Lindenkreuz

Immobilienticker für Lindenkreuz

Immobilien zum Wohnen in Lindenkreuz im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Lindenkreuz. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Lindenkreuz bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Lindenkreuz

freistehendes Einfamilienhaus in idyllischer Lage

07589 Lindenkreuz

Kaufpreis:
159.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
120 m²
Grundstück:
618 m²

Unser Grundstücksangebot in Lindenkreuz

Du möchtest bauen und suchst den passenden Bauplatz? Nachfolgend findest Du eine kleine Auswahl unseres großen Grundstücksangebots in Lindenkreuz.

Grundstücke in Lindenkreuz

Grünland

07589 Lindenkreuz

Verkehrswert:
9.510,00 €
Fläche (ca.):
10.057,00 m²

Neubaugebiete zur Wohnbebauung in Lindenkreuz

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Mit Ihrem Architekten an Ihrem Traumhaus arbeiten: Tipps für den gesamten Prozess

Der Bau eines Traumhauses ist mehr als nur die Umsetzung eines Projekts; es ist die Verwirklichung einer Vision und ein Ort, an dem Familien für Generationen leben werden. Diese Erfahrung sollte Freude bereiten, aber sie erfordert auch sorgfältige Planung, Überlegung und enge Zusammenarbeit mit einem professionellen Architekten.
 

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.