Die Gemeinde Laudenbach/Bergstraße

Die Gemeinde Laudenbach/Bergstraße hat rund 6.100 Einwohner und liegt im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis im Bundesland Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Laudenbach/Bergstraße findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Laudenbach/Bergstraße auf einen Blick:

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Karlsruhe
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis
Sitz der Verwaltung Untere Straße 2
69514 Laudenbach
Homepage https://www.gemeinde-laudenbach.de/
Bürgermeister Hermann Lenz (CDU)
Stand: 13.01.2017
Einwohner 6.097
Stand: 13.01.2017
Fläche 10,29 km²
Bevölkerungsdichte 593 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Laudenbach/Bergstraße

Immobilienticker für Laudenbach/Bergstraße

Immobilien zum Wohnen in Laudenbach/Bergstraße im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Laudenbach/Bergstraße. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Laudenbach/Bergstraße bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Mietwohnungen in Laudenbach/Bergstraße

Erstbezug: große kernsanierte 4-Zi-WH mit Balkon in Laudenbach

69514 Laudenbach

Kaltmiete:
1.100,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
130 m²

Eigentumswohnungen in Laudenbach/Bergstraße

Maisonette-Wohnung in 2-Familienhaus Laudenbach - VERKAUF IM ANGEBOTSVERFAHREN

69514 Laudenbach

Kaufpreis:
299.000,00 €
Zimmer:
5.5
Wohnfläche (ca.):
187 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Kennen Sie Ihre Grenzen? Ratgeberartikel rund um das Thema Grundstücksvermessung

Egal, ob Carport, Wintergarten oder Gartenhäuschen - auch für die Errichtung kleinere Neu- oder Anbauten gelten zahlreiche gesetzliche Regelungen. Grenznahes Bauen ist ein häufiger Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.