Laubach b. Kastellaun ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Landkreis | Rhein-Hunsrück-Kreis |
| Verbandsgemeinde | Simmern-Rheinböllen |
| Sitz der Verwaltung |
Brühlstraße 2 55469 Simmern/Hunsrück |
| Homepage | https://www.laubach-hunsrueck.de/ |
| Ortsbürgermeister |
Karl Heinz Bohn Stand: 03.02.2017 |
| Einwohner |
421 Stand: 03.02.2017 |
| Fläche | 10,02 km² |
| Bevölkerungsdichte | 43 Ew./km² |
Egal, ob Carport, Wintergarten oder Gartenhäuschen - auch für die Errichtung kleinere Neu- oder Anbauten gelten zahlreiche gesetzliche Regelungen. Grenznahes Bauen ist ein häufiger Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Hausbesitzer oder Mieter, die in Deutschland einfach leichtfertig zur Überwachung privater Areale zur Überwachungskamera greifen, sehen sich ganz verschiedenen rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Generell ist es in den Rechtswissenschaften zwar durchaus als angemessen angesehen, wenn privater Raum beobachtet wird. Allerdings treten hier ganz verschiedene Probleme in den Vordergrund.