Die Ortsgemeinde Krickenbach

Krickenbach ist eine Ortsgemeinde im Kaiserslautern (Kreis). Sie gehört zur Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd.

Krickenbach auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Kaiserslautern (Kreis)
Verbandsgemeinde Landstuhl
Sitz der Verwaltung Pirmasenser Straße 62-64
67655 Kaiserslautern
Homepage https://www.krickenbach.de/
Ortsbürgermeister Uwe Vatter
Stand: 27.01.2017
Einwohner 1.159
Stand: 27.01.2017
Fläche 10,02 km²
Bevölkerungsdichte 116 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Krickenbach

Immobilienticker für Krickenbach

Immobilien zum Wohnen in Krickenbach im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Krickenbach. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Krickenbach bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Krickenbach

Ihr neues Zuhause + Einfamilienhaus mit Einlieger und Stellplatzflächen

67706 Krickenbach

Verkehrswert:
230.000,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
164 m²
Grundstück:
662 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Wie das Wunschgrundstück zur Wohnoase wird

Wenn es um das eigene Wunschgrundstück geht, ist man selten zu Kompromissen bereit. Und das ist auch gut so. Schließlich will man hier im Idealfall den Rest seines Lebens verbringen. Ob in der eigenen Wohnung, dem Traumhaus oder der idealen Gewerbeimmobilie – hier möchte man sich dauerhaft rundum wohlfühlen.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.