Die Ortsgemeinde Kinheim

Kinheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf.

Kinheim auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Sitz der Verwaltung Am Markt 3
56841 Traben-Trarbach
Homepage https://www.kinheim.de/
Ortsbürgermeister Walter Klink
Stand: 23.01.2017
Einwohner 829
Stand: 23.01.2017
Fläche 9,07 km²
Bevölkerungsdichte 92 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Kinheim

Immobilienticker für Kinheim

Immobilien zum Wohnen in Kinheim im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Kinheim. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Kinheim bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Kinheim

Sanierungsbedürftiges Haus mit großem Grundstück

54538 Kinheim

Kaufpreis:
165.000,00 €
Zimmer:
6
Wohnfläche (ca.):
140 m²
Grundstück:
1.813 m²

Empfohlene Immobilienmakler in Kinheim und Umgebung

Logo Amtsgericht Bernkastel-Kues

Amtsgericht Bernkastel-Kues

Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues

Telefon: 06531 -59-0

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück - was ist zu beachten?

Hausbesitzer oder Mieter, die in Deutschland einfach leichtfertig zur Überwachung privater Areale zur Überwachungskamera greifen, sehen sich ganz verschiedenen rechtlichen Herausforderungen gegenüber. Generell ist es in den Rechtswissenschaften zwar durchaus als angemessen angesehen, wenn privater Raum beobachtet wird. Allerdings treten hier ganz verschiedene Probleme in den Vordergrund.

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.