Die Gemeinde Haibach

Die Marktgemeinde liegt ost-südöstlich von Aschaffenburg am westlichen Rand des Spessarts zwischen Aschaffenburg und dem Märchenschloss Mespelbrunn.
Haibach hat einen großen Waldanteil, der größtenteils aus Mischwald besteht.

Haibach auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Unterfranken
Landkreis Aschaffenburg (Kreis)
Sitz der Verwaltung Hauptstraße 6
63808 Haibach
Homepage https://www.haibach.de/
Bürgermeister Andreas Zenglein (CSU)
Stand: 28.11.2016
Einwohner 8.498
Stand: 28.11.2016
Fläche 7,36 km²
Bevölkerungsdichte 1.155 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Haibach

Immobilienticker für Haibach

Immobilien zum Wohnen in Haibach im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Haibach. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Haibach bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Mietwohnungen in Haibach

4-Zimmer-Erdgeschosswohnung | 95 m² | Balkon & Garten | Garage & Einbauküche inklusive | Haibach

63808 Haibach

Kaltmiete:
1.350,00 €
Zimmer:
4
Wohnfläche (ca.):
95 m²
Wohnen im Dachgeschoss mit Fernblick und 2 Balkonen, 3,5 Zi. Whg. - Bestlage in Haibach

63808 Haibach

Kaltmiete:
1.199,00 €
Zimmer:
3
Wohnfläche (ca.):
109 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Gartenhausplanung – Checkliste

Sie besitzen einen schönen Garten und denken über die Anschaffung bzw. den Bau eines Gartenhäuschens nach? Bei dem Bau und der Planung eines Häuschens sind einige Punkte zu beachten. Hier eine hilfreiche Checkliste, damit kein wichtiger Punkt vergessen wird.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.