Gößnitz wurde erstmals 1253 als reichsministerialer Rittersitz urkundlich erwähnt. Der Ortsname Gößnitz ist sorbischen Ursprungs, so dass auch eine sorbische Dorfgründung vermutet wird.
| Bundesland | Thüringen | 
| Landkreis | Altenburger Land | 
| Sitz der Verwaltung | Freiheitsplatz 1 04639 Gößnitz | 
| Homepage | https://www.goessnitz.de/ | 
| Bürgermeister | Wolfgang Scholz (Initiative Städtebund Schmölln-Gößnitz) Stand: 02.06.2017 | 
| Einwohner | 3.511 Stand: 02.06.2017 | 
| Fläche | 14,07 km² | 
| Bevölkerungsdichte | 250 Ew./km² | 
                                Scheringerstraße 13/15
                                08056 Zwickau
                            
                                                                                                                                                        Telefon: 0375 3909696
                                        
                                                                                    
                                            Telefax: 0375 3909695
                                                                                                                                        
Immobilienvermittlung
Der Wohnungsmarkt ist umkämpft wie nie, Deutschland steuert laut Prognosen auf eine ernsthafte Wohnungsknappheit zu. Mieten steigen rasant an und Wohnungsbesichtigungen können sich über Monate hinwegziehen. Sollte sich die Lage nicht ändern, wird sich bis 2025 ein Mangel an 360.000 Wohnungen entwickeln - und das pro Jahr. Wenn Du eine der begehrten Mietwohnungen ergattert hast und in Deinem neuen Wohnumfeld angekommen bist, regt sich nach anfänglicher Begeisterung meist schnell der Wunsch nach Privatsphäre.
Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.