Die Gemeinde Feldkirchen-Westham

Die Gemeinde Feldkirchen-Westham hat rund 10.800 Einwohner und liegt im Landkreis Rosenheim (Kreis) im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Feldkirchen-Westham findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Feldkirchen-Westham auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Oberbayern
Landkreis Rosenheim (Kreis)
Sitz der Verwaltung Ollinger Str. 10
83620 Feldkirchen
Homepage https://feldkirchen-westerham.de/
Bürgermeister Bernhard Schweiger (CSU)
Stand: 21.12.2016
Einwohner 10.710
Stand: 21.12.2016
Fläche 52,24 km²
Bevölkerungsdichte 206 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Feldkirchen-Westham

Immobilienticker für Feldkirchen-Westham

Unser Grundstücksangebot in Feldkirchen-Westham

Du möchtest bauen und suchst den passenden Bauplatz? Nachfolgend findest Du eine kleine Auswahl unseres großen Grundstücksangebots in Feldkirchen-Westham.

Grundstücke in Feldkirchen-Westham

Gelegenheit in Feldkirchen-Westerham  +++++

83620 Feldkirchen-Westerham

Kaufpreis:
924.000,00 €
Fläche (ca.):
1.593,00 m²
Grünland in Feldkirchen-Westerham  ++++

83620 Feldkirchen-Westerham

Kaufpreis:
226.000,00 €
Fläche (ca.):
28.950,00 m²
Grünland

83620 Feldkirchen-Westerham

Verkehrswert:
226.000,00 €
Fläche (ca.):
28.950,00 m²

Neubaugebiete zur Wohnbebauung in Feldkirchen-Westham

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Ratgeber Eigentumswohnung kaufen – wie gelingt der Traum vom Eigenheim?

Der Traum von einer eigenen Wohnung muss in Zeiten niedriger Zinsen und attraktiver Finanzierungsangebote kein Traum mehr bleiben. Unabhängig davon, ob Wohnungen zur Eigennutzung oder zur Vermietung gekauft werden, bieten sich jederzeit attraktive Optionen auf dem großen Wohnungsmarkt in Deutschland.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.