Die Stadt Weilheim an der Teck

Die Stadt Weilheim an der Teck hat rund 10.100 Einwohner und liegt im Landkreis Esslingen im Bundesland Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zu Weilheim an der Teck findst Du auf der Homepage der Stadt.

Weilheim an der Teck auf einen Blick:

Bundesland Baden-Württemberg
Regierungsbezirk Stuttgart
Landkreis Esslingen
Sitz der Verwaltung Marktplatz 6
73235 Weilheim
Homepage https://www.weilheim-teck.de/
Bürgermeister Johannes Züfle (parteilos)
Stand: 03.01.2017
Einwohner 10.052
Stand: 03.01.2017
Fläche 26,51 km²
Bevölkerungsdichte 380 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Weilheim an der Teck

Immobilienticker für Weilheim an der Teck

Immobilien zum Wohnen in Weilheim an der Teck im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Weilheim an der Teck. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Weilheim an der Teck bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Weilheim an der Teck

Einfamilienhaus mit ELW in Weilheim an der Teck - Provisionsfrei

73235 Weilheim Teck

Kaufpreis:
897.000,00 €
Zimmer:
7
Wohnfläche (ca.):
234 m²
Grundstück:
573 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Bei Wind und Wetter: Bauen und leben an der Nordsee

Das Klima an der Nordsee fördert zwar die Gesundheit, fordert auf der anderen Seite aber auch spezielle Baumaterialien. In unserem Ratgeber geben wir einen Überblick zum Thema Leben und Bauen an der Nordsee.

Ratgeber für die Vermietung von Wohnimmobilien

Privatpersonen vermieten vererbten Wohnraum, Gesellschaften errichten Mehrparteienhäuser oder Immobilienverwaltungen sind für Gebäude oder Räumlichkeiten zuständig: Es gibt für Sie unzählige Möglichkeiten, Wohnungen oder Häuser zu vermieten. Es lohnt sich hierbei für Sie als Vermieter oder Verantwortlicher auf jeden Fall, sich vorab über bestimmte gesetzliche Maßgaben, die vom Objekt selbst diktierten Bedingungen und natürlich mit dem Mieter zu beschäftigen.