Die Gemeinde Faulbach

Die Gemeinde Faulbach hat rund 2.600 Einwohner und liegt im Landkreis Miltenberg im Bundesland Bayern.

Weitere Informationen zu Faulbach findst Du auf der Homepage der Gemeinde.

Faulbach auf einen Blick:

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Unterfranken
Landkreis Miltenberg
Sitz der Verwaltung Hauptstraße 121
97906 Faulbach
Homepage https://www.faulbach.de/
Bürgermeister Wolfgang Hörnig (SPD Bayern)
Stand: 14.12.2016
Einwohner 2.588
Stand: 14.12.2016
Fläche 10,97 km²
Bevölkerungsdichte 236 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Faulbach

Immobilienticker für Faulbach

Immobilien zum Wohnen in Faulbach im Überblick

Im Folgenden findest Du eine Auswahl an aktuellen Wohnimmobilien in Faulbach. Wenn Dir ein Objekt zusagt, kannst Du Dir direkt das Exposé der Immobilie ansehen und den Anbieter kontaktieren. Weitere Angebote findest Du über die Suche.

Wenn Du auf der Suche nach einem Immobilienmakler in Faulbach bist, der Dich bei der Suche nach Deiner Wunschimmobilie unterstützt oder der Deine Wohnung oder Dein Haus erfolgreich vermarkten kann, ist unsere Anbietersuche das Richtige für Dich.

Häuser zum Kauf in Faulbach

Gelegenheit in Faulbach

97906 Faulbach

Kaufpreis:
220.000,00 €
Zimmer:
0
Wohnfläche (ca.):
180 m²
Grundstück:
612 m²
1- bis 2-Familienhaus nebst 3 Garagen in ruhiger Wohnlage

97906 Faulbach

Verkehrswert:
220.000,00 €
Zimmer:
0
Wohnfläche (ca.):
180 m²
Grundstück:
612 m²

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Haustyp Stadtvilla und Stadthaus – ein tiefer Einblick

Nicht jeder mag moderne Neubauten. Oftmals sind es gerade die alten Häuser, die einen besonderen Charme ausstrahlen. Gerade alte Stadtvillen und Stadthäuser liegen derzeit im Trend. Doch was muss beim Bezug eines der prunkvollen Häuser beachtet werden?

Verband Privater Bauherren e. V. weist auf hohe Kosten bei der Grunderwerbssteuer hin

Viele Bundesländer haben in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer massiv erhöht. Das trifft Bauherren und Käufer gleichermaßen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB): Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.