Dohr ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Cochem-Zell. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Cochem.
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Landkreis | Cochem-Zell |
| Verbandsgemeinde | Cochem |
| Sitz der Verwaltung |
Ravenéstraße 61 56812 Cochem |
| Homepage | https://www.gemeinde-dohr.de/ |
| Ortsbürgermeister |
Winfried Schäfer Stand: 23.01.2017 |
| Einwohner |
638 Stand: 23.01.2017 |
| Fläche | 5,02 km² |
| Bevölkerungsdichte | 128 Ew./km² |
Zu jedem Haus gehört auch ein Grundstück. Viele Interessierte achten beim Hauskauf nur auf die Lage der Immobilie und die Inneneinrichtung, während dem Grundstück nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet wird. Doch vor allem hier kann so manche Gefahr lauern, die oft auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.