Dernbach b. Dierdorf ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Puderbach.
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Landkreis | Neuwied |
Verbandsgemeinde | Puderbach |
Sitz der Verwaltung |
Hauptstraße 13 56305 Puderbach |
Homepage | https://www.dernbach-westerwald.de/ |
Ortsbürgermeister |
Heinz-Rudi Becker Stand: 02.02.2017 |
Einwohner |
1.040 Stand: 02.02.2017 |
Fläche | 5,48 km² |
Bevölkerungsdichte | 190 Ew./km² |
Bahnhofstraße 2
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681-789970
Beim Bau der eigenen Wunschimmobilie steht für viele angehende Eigentümer eine grundlegende Entscheidung an: Fertighaus oder individuell geplantes Wohngebäude? Noch immer wird die Fertigbauweise mit geringen, gestalterischen Spielräumen in Verbindung gebracht. Dabei sind Gebäude dieser Art längst nicht mehr „von der Stange“.
Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.