Rech ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Altenahr.
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Landkreis | Ahrweiler |
| Verbandsgemeinde | Altenahr |
| Sitz der Verwaltung |
Roßberg 3 53505 Altenahr |
| Homepage | https://www.rech-weindorf.de/ |
| Ortsbürgermeister |
Benjamin Vrijdaghs Stand: 18.01.2017 |
| Einwohner |
524 Stand: 18.01.2017 |
| Fläche | 4,69 km² |
| Bevölkerungsdichte | 112 Ew./km² |
Alle Angaben ohne Gewähr.
| Einwohner | 524 |
| ÖPNV-Anschluss | k. A. |
| Hochschule im Ort | k. A. |
| Krankenhaus im Ort | k. A. |
Seit November 2002 haben Verbraucher ein Widerrufsrecht für private Kredite. Dieses dient dazu, dass der Kreditnehmer eine so wichtige Entscheidung wie den Abschluss eines Darlehens noch einmal überdenken kann und innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 14 Tage) von seiner Entscheidung zurücktreten kann. Deshalb muss der Kreditvertrag eine sogenannte Widerrufsbelehrung enthalten, die den Verbraucher über sein Recht aufklärt. Der Gesetzgeber hat dazu nach der Einführung dieser Regelung einen Mustertext vorgegeben. Doch die Banken haben diesen in der Regel nicht im Wortlaut übernommen, sondern den Text stattdessen an ihre Bedürfnisse angepasst. In vielen Fällen sind dadurch Unklarheiten entstanden, die es dem Kreditnehmer nicht ermöglichen, sein Widerrufsrecht zu verstehen und zu nutzen.
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