Die Ortsgemeinde Langenlonsheim

Langenlonsheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Langenlonsheim.

Langenlonsheim auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Bad Kreuznach
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
Sitz der Verwaltung Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Homepage https://www.langenlonsheim.de/
Ortsbürgermeister Bernhard Wolf
Stand: 20.01.2017
Einwohner 3.797
Stand: 20.01.2017
Fläche 11,92 km²
Bevölkerungsdichte 319 Ew./km²
ANZEIGE

Strukturdaten von Langenlonsheim

Alle Angaben ohne Gewähr.

  1. Einwohner 3.728
  2. ÖPNV-Anschluss k. A.
  3. Hochschule im Ort k. A.
    Krankenhaus im Ort k. A.

Überblick zur Lage von Langenlonsheim

Empfohlene Immobilienmakler in Langenlonsheim und Umgebung

Logo RMN Handels GmbH

RMN Handels GmbH

Dr.-Karl-Aschoff-Straße 2
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671-92025774
Telefax: 0671-92898059

Immobilienvermittlung Immobilienbewertung Hausverwaltung WEG-Verwaltung Projektentwicklung Bauträger

Logo RE/MAX Immobilienlotsen Peltzer-Immobilien GmbH

RE/MAX Immobilienlotsen Peltzer-Immobilien GmbH

Rheinkai 18
55411 Bingen am Rhein

Telefon: +49( 6721) 15483-0
Telefax: +49 (6721) 15483-29

Immobilienvermittlung Immobilienbewertung

Logo Amtsgericht Bad Kreuznach

Amtsgericht Bad Kreuznach

John-F.Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671-708-0

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Feng Shui für gewerbliche Immobilien

Feng Shui wird in China verstärkt für Firmen, Büros und Läden genutzt, um den Erfolg und die Produktivität eines Unternehmens voranzutreiben. Neben den üblichen positiven Wirkungen, von denen jedes Business profitieren kann, ist gutes Feng Shui vor allem für solche Orte wichtig, wo Menschen mit besonderem emotionalen Stress konfrontiert sind. Eine harmonische Raumgestaltung kann zum Beispiel in Wartezimmern von Krankenhäusern oder Arztpraxen positiv und beruhigend auf die Stimmung der Patienten wirken.

Tipps für Gründer und Unternehmer: Die wichtigsten Punkte im Gewerbemietvertrag

Damit Sie als Gründer nicht blauäugig in den ersten gewerblichen Mietvertrag stolpern, haben wir für Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile zusammengefasst.