Die Gemeinde Lehe hat rund 1.100 Einwohner und liegt im Landkreis Dithmarschen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zu Lehe finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Landkreis | Dithmarschen |
| Amt | Kirchspielslandgemeinden Eider |
| Sitz der Verwaltung |
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt |
| Homepage | https://www.gemeinden-lunden-lehe-krempel.de |
| Bürgermeister |
Rolf Thiede (WGL) Stand: 17.02.2017 |
| Einwohner |
1.060 Stand: 17.02.2017 |
| Fläche | 18,63 km² |
| Bevölkerungsdichte | 57 Ew./km² |
Alle Angaben ohne Gewähr.
| Einwohner | 1.060 |
| Hebesätze | |
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| ÖPNV-Anschluss | k. A. |
| Hochschule im Ort | k. A. |
| Krankenhaus im Ort | k. A. |
Seit November 2002 haben Verbraucher ein Widerrufsrecht für private Kredite. Dieses dient dazu, dass der Kreditnehmer eine so wichtige Entscheidung wie den Abschluss eines Darlehens noch einmal überdenken kann und innerhalb einer gewissen Frist (üblicherweise 14 Tage) von seiner Entscheidung zurücktreten kann. Deshalb muss der Kreditvertrag eine sogenannte Widerrufsbelehrung enthalten, die den Verbraucher über sein Recht aufklärt. Der Gesetzgeber hat dazu nach der Einführung dieser Regelung einen Mustertext vorgegeben. Doch die Banken haben diesen in der Regel nicht im Wortlaut übernommen, sondern den Text stattdessen an ihre Bedürfnisse angepasst. In vielen Fällen sind dadurch Unklarheiten entstanden, die es dem Kreditnehmer nicht ermöglichen, sein Widerrufsrecht zu verstehen und zu nutzen.
Die Anschaffung einer Immobilie kann aus den verschiedensten Gründen sinnvoll sein. Auf der einen Seite kauft man sich so die eigenen vier Wände, kann sie nach dem eigenen Geschmack einrichten und ist nicht mehr auf den Vermieter angewiesen. Außerdem wird mit eigenem Wohnraum in wirtschaftlich schweren Zeiten oder für das Alter eine Anlage geschaffen. Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich aber vor allem aufgrund der hohen Mietzahlungen für das Eigentum.