Wohnungsabnahmeprotokoll – Was es ist, wozu es dient und worauf man achten muss

Umzüge sind eine stressige Angelegenheit. Es muss viel organisiert und bedacht werden. Vor allem Mieter müssen einiges beachten, wenn sie die Wohnung wechseln. Nicht nur müssen gewisse Einzugsformalitäten im Vorfeld geregelt werden, auch beim Auszug aus der bisherigen Wohnung gibt es einiges zu beachten.

So muss im Vorfeld über den Mietvertrag abgeklärt werden, ob Schönheitsreparaturen oder sogar eine Renovierung fällig werden. Auch muss die Rückzahlung der Mietkaution in die Wege geleitet werden. Hierfür ist das sogenannte Wohnungsabnahmeprotokoll wichtig. Nur, wenn dieses vorliegt, können Mieter und Vermieter im Nachhinein folgenden Ärger vermeiden.

Was ist das Wohnungsabnahmeprotokoll?

Das Wohnungsabnahmeprotokoll ist ein Dokument, in dem der Zustand des Mietobjektes beim Auszug des Mieters festgehalten wird. Hier wird detailliert dokumentiert, ob die Wohnung über Schäden verfügt, in welchem Zustand sich Wände, Türen und Fenster befinden und welche Objekte wohlmöglich in der Wohnung verbleiben. Vor dem Auszug ist das Wohnungsabnahmeprotokoll deshalb so wichtig, weil vor allem Mieter sich damit gegen Schikane absichern. Sollten bei der im Anschluss folgenden Herrichtung und Besichtigung der Wohnung Mängel entstehen, kann der – mittlerweile ehemalige – Mieter nachweisen, dass er für diese nicht verantwortlich ist. Ebenso kann der Mieter über das Wohnungsabnahmeprotokoll geltend machen, dass die Mietkaution in voller Höhe und fristgerecht ausgezahlt wird, weil der Vermieter keinerlei Ansprüche aus einer Beschädigung der Mietsache geltend machen kann.

Doch das Wohnungsabnahmeprotokoll kommt nicht nur bei Auszug zum Tragen. Bereits beim Einzug wird es wichtig. Vor Unterschrift des Mietvertrages – oder unmittelbar danach - sollte eine gemeinsame Begehung des Mietobjektes durch Mieter und Vermieter erfolgen. Akribisch sollte in dem Wohnungsabnahmeprotokoll festgehalten werden, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Dabei zählt jeder Kratzer im Boden, jedes Bohrloch und auch der Sprung in der Scheibe der Wohnzimmertür sollte genauestens erfasst werden. Nur so kann sich der Mieter gegen Ansprüche durch den Vermieter absichern. Wer hier unaufmerksam ist, zahlt nach dem Auszug eventuell einen hohen Preis dafür.

Was gehört ins Wohnungsabnahmeprotokoll?

Bei der Anfertigung des Wohnungsabnahmeprotokolls zählen vor allem die Details. So sollten folgende Dinge auf jeden Fall kontrolliert werden:

  • Wände und Decken: Welche Farbe haben sie? Weisen sie Bohrlöcher oder Dellen auf? Sind sie frisch gestrichen?
  • Fußböden und Fußleisten: Sind Kratzer oder Löcher zu sehen? Weisen sie Farbreste auf oder sind irgendwo lose?
  • Türen und Fenster: Schließen alle Türen und Fenster richtig? Sind die Fenster dicht oder zieht es? Sind die Scheiben intakt? Sind alle Dichtungen vorhanden oder liegen Beschädigungen vor? Sind alle Scharniere intakt?
  • Zählerstände: Es sollten unbedingt alle Zählerstände abgelesen und dokumentiert werden. Gängig sind meist ein Zähler für Strom, Wasserzähler sowie Zähler für Gas.
  • Sicherungskasten: Sind alle Sicherungen vorhanden? Befinden diese sich auf dem aktuellen Stand der Technik oder liegt Austauschbedarf vor?
  • Heizkörper: Verfügt jeder Raum über einen Heizkörper? Sind Ventile und Regler intakt und dicht? Funktioniert der Heizkörper? Müssen die Heizkörper gestrichen werden?
  • Sanitäre Anlagen: Funktionieren Dusche, Toilette und Badewanne? Sind sie in einem guten Zustand? Existiert Schimmel? Sind alle Dichtungen vorhanden?
  • Wasserhähne: Funktionieren alle? Wie ist der Zustand der Dichtungen? Läuft das Wasser wie gewünscht ab oder sind Siebe/Leitungen verstopft?

Dies ist nur eine Auswahl der Dinge, die in solch ein Protokoll rein gehören. Sind außer den reinen Wohnräumen noch weitere Bereiche in der Mietsache vorhanden – beispielsweise Balkone, Keller, Gärten oder andere Objekte – sollten auch diese entsprechend in das Wohnungsabnahmeprotokoll aufgenommen werden. Im Streitfall stellt dieses Protokoll für beide Seiten ein Beweisstück dar – Vorsicht ist hier also besser als Nachsicht!

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Worauf man beim Wohnungsübernahmeprotokoll noch achten sollte

Das Wohnungsabnahmeprotokoll sollte in jedem Fall von beiden Parteien erstellt werden. Wer sich als Mieter absichern möchte, zieht noch einen dritten, unbeteiligten Zeugen hinzu. Das Protokoll sollte von allen Anwesenden leserlich unterschrieben werden. Anschließend erhalten sowohl Mieter als auch Vermieter je ein Exemplar.

Weitere Fachartikel finden Sie im Haus und Grund Ratgeber.

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Dieser Artikel behandelt die Themen Wohnungsabnahmeprotokoll , Mietvertrag , Auszug und Mängel .

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