Rauchmelder: In fast allen Bundesländern Pflicht

Rauchmelder retten Leben und warnen in öffentlichen Einrichtungen und privaten Häusern vor Bränden. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Rauchmelderpflicht für alle Haushalte. Ausgenommen sind bisher Grundstücke in Brandenburg, Berlin und Sachsen, die keine Brandmelder in Wohnungen oder Gebäuden zur Pflicht gemacht haben. In anderen Bundesländern läuft eine Übergangsfrist, bis in jeder Wohnung Rauchmelder nachgerüstet sein müssen.

Installation der Rauchmelder

Mehrere Hundert Menschen verunglücken in Deutschland pro Jahr tödlich bei einem Brand in der eigenen Wohnung. Dabei sind nicht die Verbrennungen die größte Gefahr, sondern die Rauchvergiftung. Ein Rauchmelder kann derartige Unglücke verhindern und die Bewohner des Hauses eher warnen. Aus diesem Grund haben viele Bundesländer seit Jahren eine Pflicht für Rauchmelder eingeführt. Sie gelten im privaten Wohnbereich als Vorschrift, sowohl bei Neu- als auch bei Umbauten. In manchen Bundesländern müssen die Haushalte die Rauchmelder innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist nachrüsten. Dabei sind sämtliche Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit den Brandmeldern auszustatten. Bestenfalls verlässt man sich hier auf ein komplettes Set für die eigene Wohnung, wie beispielsweise die Rauchmelder von HomeMatic24. Wird der Flur im Brandfall als Notausgang genutzt, ist hier ein Rauchmelder besonders wichtig. Allerdings kann er nur Leben retten, wenn er auch richtig installiert ist. Daher sind folgende Punkte bei der Installation zu beachten:

  • in waagerechter Position an der Decke befestigen
  • Installation in Raummitte
  • Mindestabstand von 0,5 m zur Wand
  • Dachschräge etwa 50 cm unter dem höchsten Punkt
  • nicht in der Nähe von Zugluft oder Klimaanlage
  • nicht in der Nähe von Luftschächten

Abbildung 1: Großbrand an einem Haus

Abbildung 2: Rauchmelder installieren

Auf Qualität achten

Durch die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer ist das Angebot an Rauchmeldern stark gestiegen. Allerdings sollten die lebensrettenden Geräte nicht im Supermarkt an den Wühltischen gekauft werden. Experten raten zu einer gewissen Qualität. Die Geräte sollen einfach zu montieren sein und mit Batterien eine Lebensdauer von etwa 5 Jahren aufweisen. Die Geräte sollten eine CE-Kennzeichnung aufweisen und der EN 14606 Norm entsprechen. Hier ist die Mindestlautstärke des Alarms festgelegt sowie ein Mindeststandard hinsichtlich der Funktionalität. Der Rauchmelder muss so konstruiert sein, dass der Rauch von jeder Seite gut eindringen kann. Es muss einen Testknopf geben, um die Funktion jederzeit überprüfen zu können. Außerdem sollte der Rauchmelder einen Batteriewechsel 30 Tage vorher durch ein immer wiederkehrendes Signal ankündigen. Wer keinen Rauchmelder trotz Pflicht besitzt, muss Strafe zahlen, wie Die Welt berichtet.

Spezielle Rauchmelder

In den Räumen, wie Küche oder Bad entsteht starker Dampf, Rauch oder Staub. Normale Rauchmelder würden permanent einen Fehlalarm auslösen. Spezielle Geräte sind genau auf diese Umstände angepasst und besitzen einen Stummschalter. Wird der Alarm also durch Rauch ausgelöst, kann er per Knopfdruck vorübergehend stumm geschaltet werden. Dadurch setzt sich die Sensibilität des Rauchmelders nach unten. Der Alarm geht er dann wieder los, wenn sich die Rauchkonzentration in dem Raum verdreifacht. Danach kann der Alarm nicht mehr stumm geschaltet werden. Der Rauchmelder stellt sich außerdem automatisch nach einer gewissen Zeitspanne wieder auf seine Standardsensibilität zurück. Selbst Raucherhaushalte lassen sich problemlos mit den richtigen Modellen ausstatten. Für Gehörlose gibt es spezielle Rauchmelder mit einer Lichtsignalanlage. Außerdem gehört neben dem Rauchmelder ein Feuerlöscher in jede Wohnung. Die Modelle gibt es bereits günstig im Baumarkt und sollten griffbereit aufgestellt werden.

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Bildquellen: © pixabay.de

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Dieser Artikel behandelt die Themen Rauchmelder , Installation , Pflicht , Qualität , Bundesländer und Brandschutz .

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