Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift

Die meisten Mietwohnungen in Altbauten sind über mehrere Etagen verteilt und nur über das Treppenhaus erreichbar. Während Stufen für junge Menschen kein Problem darstellen, haben ältere und behinderte Menschen das Nachsehen. Für sie ist der Weg zur Wohnung die reinste Qual, selbst wenn sie im ersten Stock liegt. Ein Treppenlift würde hier Abhilfe schaffen.

Ist man Herr über seine eigenen vier Wände, steht es einem vollkommen frei, den Wohnraum nach seinen eigenen Vorstellungen umzugestalten. Mieter hingegen müssen bauliche Veränderungen erst mit dem Eigentümer besprechen, wenn sie die Wohnung betreffen, oder mit dem Hausbesitzer, wenn sie im Treppenhaus vorgenommen werden sollen. Wie zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts. Diesbezüglich gibt es eine eindeutige, gesetzliche Regelung im Miet-, Wohnungseigentums- und im öffentlichen Baurecht.

ANZEIGE
 

Kann der Einbau verlangt werden?

Mieter haben tatsächlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Treppenlifts zu verlangen. Zum Beispiel, wenn sie ihre Wohnung aufgrund einer körperlichen Behinderung (z.B. in Folge eines Unfalls oder aus altersbedingten Gründen) nicht mehr alleine ohne fremde Hilfe zu Fuß über das Treppenhaus erreichen können. Laut deutschem Mietrecht muss ihnen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Wohnung weiterhin zu nutzen – eine andere Wohnung oder der Umzug in ein Pflegeheim wird nicht als Alternative akzeptiert. Der Vermieter darf den Einbau nur dann verweigern, wenn sein Interesse, die Mietwohnung oder das Treppenhaus zu erhalten (z.B. aus Denkmalschutzgründen), das Interesse des Mieters an einem barrierefreien Zugang zur Wohnung überwiegt. Das tritt jedoch in den seltensten Fällen ein.

Hinweis

Es ist vollkommen egal, ob man von Mietbeginn an behindert war oder erst im Laufe der Mietzeit geworden ist. Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift ist in beiden Fällen gegeben. Wer noch mehr Tipps zum Thema Anschaffung, Einbau und Kosten für einen Treppenlift erhalten möchte, der kann sich an die Experten von Encasa wenden.

Bildquelle: © istock.com/shank_ali

Diesen Ratgeber-Artikel teilen

Dieser Artikel behandelt die Themen Treppenlift , Behinderung , barrierefrei , Mietrecht , Altbau und Treppenhaus .

Leser-Bewertung:

Aktuell wurden noch keine Bewertungen zu diesem Artikel abgegeben.

Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:

Wie das Wunschgrundstück zur Wohnoase wird

Wenn es um das eigene Wunschgrundstück geht, ist man selten zu Kompromissen bereit. Und das ist auch gut so. Schließlich will man hier im Idealfall den Rest seines Lebens verbringen. Ob in der eigenen Wohnung, dem Traumhaus oder der idealen Gewerbeimmobilie – hier möchte man sich dauerhaft rundum wohlfühlen.

Weiterlesen

Glücklich sein im Eigenheim

Für viele Menschen ist es der große Traum, sich in ihrem Leben eine eigene Immobilie leisten zu können. Solch ein eigenes Haus zu besitzen, bringt doch eine ganze Reihe von Annehmlichkeiten mit sich. Denn ist die stressige Phase des Baus einmal überstanden, kann man sich in seinen eigenen vier Wänden rundum wohlfühlen.

Weiterlesen

Mehr Individualität im Badezimmer

Das Badezimmer als Wohlfühloase – nichtsdestotrotz gerät der Raum beim Einrichten und Dekorieren oft in Vergessenheit. Dabei bieten aktuelle Interior-Trends wie der Industrial Chic, der minimalistische Stil oder farbenfrohe Details zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Badezimmer individuell und einzigartig zu gestalten.

Weiterlesen