Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift

Die meisten Mietwohnungen in Altbauten sind über mehrere Etagen verteilt und nur über das Treppenhaus erreichbar. Während Stufen für junge Menschen kein Problem darstellen, haben ältere und behinderte Menschen das Nachsehen. Für sie ist der Weg zur Wohnung die reinste Qual, selbst wenn sie im ersten Stock liegt. Ein Treppenlift würde hier Abhilfe schaffen.

Ist man Herr über seine eigenen vier Wände, steht es einem vollkommen frei, den Wohnraum nach seinen eigenen Vorstellungen umzugestalten. Mieter hingegen müssen bauliche Veränderungen erst mit dem Eigentümer besprechen, wenn sie die Wohnung betreffen, oder mit dem Hausbesitzer, wenn sie im Treppenhaus vorgenommen werden sollen. Wie zum Beispiel die Installation eines Treppenlifts. Diesbezüglich gibt es eine eindeutige, gesetzliche Regelung im Miet-, Wohnungseigentums- und im öffentlichen Baurecht.

ANZEIGE
 

Kann der Einbau verlangt werden?

Mieter haben tatsächlich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Einbau eines Treppenlifts zu verlangen. Zum Beispiel, wenn sie ihre Wohnung aufgrund einer körperlichen Behinderung (z.B. in Folge eines Unfalls oder aus altersbedingten Gründen) nicht mehr alleine ohne fremde Hilfe zu Fuß über das Treppenhaus erreichen können. Laut deutschem Mietrecht muss ihnen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Wohnung weiterhin zu nutzen – eine andere Wohnung oder der Umzug in ein Pflegeheim wird nicht als Alternative akzeptiert. Der Vermieter darf den Einbau nur dann verweigern, wenn sein Interesse, die Mietwohnung oder das Treppenhaus zu erhalten (z.B. aus Denkmalschutzgründen), das Interesse des Mieters an einem barrierefreien Zugang zur Wohnung überwiegt. Das tritt jedoch in den seltensten Fällen ein.

Hinweis

Es ist vollkommen egal, ob man von Mietbeginn an behindert war oder erst im Laufe der Mietzeit geworden ist. Das (Miet-)Recht auf einen Treppenlift ist in beiden Fällen gegeben. Wer noch mehr Tipps zum Thema Anschaffung, Einbau und Kosten für einen Treppenlift erhalten möchte, der kann sich an die Experten von Encasa wenden.

Bildquelle: © istock.com/shank_ali

Diesen Ratgeber-Artikel teilen

Dieser Artikel behandelt die Themen Treppenlift , Behinderung , barrierefrei , Mietrecht , Altbau und Treppenhaus .

Leser-Bewertung:

Aktuell wurden noch keine Bewertungen zu diesem Artikel abgegeben.

Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:

Gesundmacher Sauna – Holen Sie sich die heilende Wärme nach Hause

Gerade viele ältere Menschen klagen über Beschwerden wie Rücken- und Gelenkschmerzen oder Krankheiten wie Gicht oder Rheuma. Eine schonende Methode, dagegen vorzubeugen oder die vorhandenen Schmerzen zu lindern, ist der regelmäßige Gang in die Sauna. Und da das nächste Saunahaus oder Wellnessbad nicht immer gleich um die Ecke ist, empfiehlt es sich, über eine Sauna zu Hause nachzudenken.

Weiterlesen

Infrarotheizung im Bad

Du bist auf der Suche nach einer hochwertigen Heizung für das Badezimmer? Dann bist Du auf wunschimmo.de genau richtig! Bei uns findest Ratgeber für Infrarotheizungen, zum Beispiel als Spiegelheizung oder als Heizung mit Handtuchhalterung. Informiere Dich auf unserer Webseite über weitere Vorteile dieser Heizart.

 

Weiterlesen

Tipps für eine entspannte Atmosphäre im Wohnzimmer

Das Wohnzimmer gilt neben der Küche als Zentrum des häuslichen Lebens. Im Wohnzimmer verbringen die Familienmitglieder Zeit miteinander, empfangen Freunde und Bekannte und ziehen sich abends und am Wochenende für gemütliche Stunden zurück. Dieser Bereich muss viele Funktionen erfüllen, denn er soll eine wohnliche und entspannte Atmosphäre ausstrahlen und gleichzeitig auch repräsentativ wirken. Mit Liebe zum Detail und etwas Gefühl für Farbkombinationen und effektvolle Accessoires lässt sich für das Wohnzimmer Einrichtung für jeden Geschmack zusammenstellen, die von Stil zeugt und eine Wohlfühloase für die ganze Familie kreiert.

Weiterlesen