VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren
Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben ein Haus. Entsprechend unsicher sind sie zum Beispiel beim Notartermin. Sie wissen zwar, sie dürfen alles fragen, aber wer gibt schon gerne seine Unwissenheit zu? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Käufern zu mehr Selbstbewusstsein im eigenen Interesse. Bauherren sollten alle Fragen stellen, die sie haben, und zwar am besten schon vor dem Notartermin, denn dann ist noch ausreichend Zeit, um Fragen zu klären und Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln.
Dazu haben Bauherren 14 Tage Zeit. So lange vor dem Beurkundungstermin muss der Notar dem Käufer nämlich die Vertragsunterlagen zustellen. Nicht gefeit sind Käufer damit aber vor Änderungswünschen in letzter Minute. Nach VPB-Erfahrung versuchen Schlüsselfertiganbieter immer wieder, noch beim Notartermin Änderungen vorzuschlagen.
Der VPB rät: Käufer sollten sich dazu nicht drängeln lassen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Vertragspartner beim Notartermin plötzlich neue Vorschläge macht, die noch in den Vertrag aufgenommen werden sollen, oder wenn der Notar Bedenken äußert, aber der Vertragspartner anregt, trotzdem „hier und heute“ zu beurkunden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Private Bauherren sollten dabei allerdings sehr vorsichtig sein und sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen und überschauen.
Quelle:
Verband Privater Bauherren e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
www.vpb.de
Pressekontakt: PPR, Am Stützelbaum 7, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de
Dieser Artikel behandelt die Themen Notarvertrag , Bauherr , Empfehlung und Änderungen .
- 5 Sterne:
- 4 Sterne:
- 3 Sterne:
- 2 Sterne:
- 1 Stern:
Kommentare:
Manfred Sündorf ()
Wichtig ist der Hinweis, dass man Änderungswünsche bei der Beurkundung sorgfältig überprüft und auf korrekte Handhabung seitens des Notars achtet. www.vorsicht-beim-notar.de
Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:
Unterkünfte auf einer Ferieninsel
Beinahe jeder träumt von einem eigenen Haus oder einer Wohnung in einer Region, in der andere eigentlich Urlaub machen. Rügen ist eine solche Ferieninsel, die jährlich von zahlreichen Urlaubern besucht wird. Dort kann man aber auch wohnen. Grundstücke auf Rügen lassen sich erwerben, um sich an einem Urlaubsort ein ganz eigenes Reich zu schaffen.
Boom: Luxus-Domizile in Ferienregionen
Am Immobilienmarkt zeichnet sich aktuell eine verstärkte Nachfrage nach Urlaubsimmobilien ab. Vor allem exklusive Domizile in Ferienregionen sind so gefragt wie schon lange nicht mehr. Egal ob in Florida, im Mittelmeerraum oder in den Alpen: Die Nachfrage nach Zweitwohnsitzen in beliebten Urlaubsregionen nimmt nach der Finanzkrise nun seit einigen Monaten wieder stark zu. Besonders begehrt sind Wohnsitze in Meeresnähe, aber auch Schweizer und Österreichische Skigebiete sind beliebt.
Die Erfüllung des Traums von der eigenen Immobilie
Sei es das eigene Haus zu bauen oder ein verfügbares zu kaufen – das große Problem beim Traum vom Eigenheim ist bekannterweise das liebe Geld. Also stellt sich logischerweise die Frage: Wie kann man das Haus finanzieren?

