VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren
Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben ein Haus. Entsprechend unsicher sind sie zum Beispiel beim Notartermin. Sie wissen zwar, sie dürfen alles fragen, aber wer gibt schon gerne seine Unwissenheit zu? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Käufern zu mehr Selbstbewusstsein im eigenen Interesse. Bauherren sollten alle Fragen stellen, die sie haben, und zwar am besten schon vor dem Notartermin, denn dann ist noch ausreichend Zeit, um Fragen zu klären und Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln.
Dazu haben Bauherren 14 Tage Zeit. So lange vor dem Beurkundungstermin muss der Notar dem Käufer nämlich die Vertragsunterlagen zustellen. Nicht gefeit sind Käufer damit aber vor Änderungswünschen in letzter Minute. Nach VPB-Erfahrung versuchen Schlüsselfertiganbieter immer wieder, noch beim Notartermin Änderungen vorzuschlagen.
Der VPB rät: Käufer sollten sich dazu nicht drängeln lassen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Vertragspartner beim Notartermin plötzlich neue Vorschläge macht, die noch in den Vertrag aufgenommen werden sollen, oder wenn der Notar Bedenken äußert, aber der Vertragspartner anregt, trotzdem „hier und heute“ zu beurkunden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Private Bauherren sollten dabei allerdings sehr vorsichtig sein und sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen und überschauen.
Quelle:
Verband Privater Bauherren e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
www.vpb.de
Pressekontakt: PPR, Am Stützelbaum 7, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de
Dieser Artikel behandelt die Themen Notarvertrag , Bauherr , Empfehlung und Änderungen .
- 5 Sterne:
- 4 Sterne:
- 3 Sterne:
- 2 Sterne:
- 1 Stern:
Kommentare:
Manfred Sündorf ()
Wichtig ist der Hinweis, dass man Änderungswünsche bei der Beurkundung sorgfältig überprüft und auf korrekte Handhabung seitens des Notars achtet. www.vorsicht-beim-notar.de
Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:
Eigentumswohnung verkaufen, Haus kaufen: So gelingt dem Eigentümer der Wechsel
Von den eigenen vier Wänden zum Eigenheim mit Garten – wie lässt sich dieser Übergang am besten vollziehen? Mit dem Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung kann die Grundlage für den Traum vom eigenen Haus geschaffen werden. Es gilt jedoch einiges zu berücksichtigen und es ist die richtige Herangehensweise gefragt.
Träume verwirklichen und die Ferien genießen
Mit einer Ferienimmobilie verbinden die meisten ein mehr oder minder luxuriöses Domizil inmitten der Region ihrer Träume. Das stimmt auch unbedingt, denn ein Domizil im Urlaubsparadies ist natürlich immer etwas ganz besonderes und bietet die Möglichkeit immer in den eigenen vier Wänden einen unvergesslichen Urlaub zu verbringen.
Der Traum vom royalen Eigenheim - Liebling, wir kaufen uns ein Schloss!
Ein Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Beim Kaum einer Immobilie ist jedoch einiges zu beachten, gerade wenn es ein luxuriöses Haus wie ein Herrenhaus oder ein Schloss werden soll. Wie sich die Anschaffung einer „royalen Immobilie“ steuerlich bemerkbar macht und was in Bezug auf Sanierung und Finanzierung zu beachten ist, zeigen wir in diesem Artikel.

