VPB: Käufer sollten beim Notartermin keine Änderungswünsche mehr akzeptieren
Die meisten Menschen kaufen nur einmal im Leben ein Haus. Entsprechend unsicher sind sie zum Beispiel beim Notartermin. Sie wissen zwar, sie dürfen alles fragen, aber wer gibt schon gerne seine Unwissenheit zu? Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Käufern zu mehr Selbstbewusstsein im eigenen Interesse. Bauherren sollten alle Fragen stellen, die sie haben, und zwar am besten schon vor dem Notartermin, denn dann ist noch ausreichend Zeit, um Fragen zu klären und Änderungswünsche in den Vertrag hinein zu verhandeln.
Dazu haben Bauherren 14 Tage Zeit. So lange vor dem Beurkundungstermin muss der Notar dem Käufer nämlich die Vertragsunterlagen zustellen. Nicht gefeit sind Käufer damit aber vor Änderungswünschen in letzter Minute. Nach VPB-Erfahrung versuchen Schlüsselfertiganbieter immer wieder, noch beim Notartermin Änderungen vorzuschlagen.
Der VPB rät: Käufer sollten sich dazu nicht drängeln lassen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Vertragspartner beim Notartermin plötzlich neue Vorschläge macht, die noch in den Vertrag aufgenommen werden sollen, oder wenn der Notar Bedenken äußert, aber der Vertragspartner anregt, trotzdem „hier und heute“ zu beurkunden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Private Bauherren sollten dabei allerdings sehr vorsichtig sein und sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen und überschauen.
Quelle:
Verband Privater Bauherren e.V.
Chausseestraße 8
10115 Berlin
www.vpb.de
Pressekontakt: PPR, Am Stützelbaum 7, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon 06257 507990, Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de
Dieser Artikel behandelt die Themen Notarvertrag , Bauherr , Empfehlung und Änderungen .
- 5 Sterne:
- 4 Sterne:
- 3 Sterne:
- 2 Sterne:
- 1 Stern:
Kommentare:
Manfred Sündorf ()
Wichtig ist der Hinweis, dass man Änderungswünsche bei der Beurkundung sorgfältig überprüft und auf korrekte Handhabung seitens des Notars achtet. www.vorsicht-beim-notar.de
Folgende Ratgeber-Artikel könnten Dich auch interessieren:
Ratgeber Eigentumswohnung kaufen – wie gelingt der Traum vom Eigenheim?
Der Traum von einer eigenen Wohnung muss in Zeiten niedriger Zinsen und attraktiver Finanzierungsangebote kein Traum mehr bleiben. Unabhängig davon, ob Wohnungen zur Eigennutzung oder zur Vermietung gekauft werden, bieten sich jederzeit attraktive Optionen auf dem großen Wohnungsmarkt in Deutschland.
Der Traum vom royalen Eigenheim - Liebling, wir kaufen uns ein Schloss!
Ein Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Beim Kaum einer Immobilie ist jedoch einiges zu beachten, gerade wenn es ein luxuriöses Haus wie ein Herrenhaus oder ein Schloss werden soll. Wie sich die Anschaffung einer „royalen Immobilie“ steuerlich bemerkbar macht und was in Bezug auf Sanierung und Finanzierung zu beachten ist, zeigen wir in diesem Artikel.
Das Verkehrswertgutachten – was dieses besagt und wie ein Gutachter ein solches erstellt
Ob beim Kauf einer eigenen Immobilie oder beim Verkauf eines Hauses – in beiden Fällen spielt es eine wichtige Rolle, was das jeweilige Haus noch wert ist, d.h. wie viel der Käufer dafür bezahlen muss und was der Verkäufer dafür erhält.

