Denkmalgeschütze Immobilien – Chancen für Geldanleger

In Zeiten niedriger Zinsen und steigender Wohnraumpreise sind Immobilien beliebte Geldanlagen. Günstig gelegene Objekte in gutem Zustand unterliegen auch während einer Inflation keinem Preisverfall. Ja mehr noch, sie steigen im Wert und lassen sich mit Gewinn weiterverkaufen. Besonders begehrt sind dabei denkmalgeschützte Immobilien. Sie bieten attraktive Steuervorteile.

Was spricht für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie?

Zunächst einmal hat man beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie alle Vorteile, die man auch beim Kauf von konventionellem Wohn- und Gewerberäumen hat. Das Geld ist in einem materiellen Gut angelegt und sicher. Zudem steigen die Preise in Ballungsgebieten, sodass der Wert mit der Zeit sogar zunimmt. Überdies lässt sich mit einer Immobilie auch über den reinen Sachwert hinaus Rendite erwirtschaften. So kann man ein Haus beispielsweise untervermieten und monatliche Mieteinnahmen verbuchen.

Die Vorteile einer Immobilie als Wertanlage im Überblick

  • sichere Kapitalanlage
  • Rendite
  • Immobilität – Immobilie kann nicht aus einer Laune heraus schnell verkauft werden
  • Wertsteigerung
  • Inflationsschutz

Darüber hinaus haben denkmalgeschützte Immobilien, wie man sie bei estador findet, einen besonderen Vorteil. Käufer profitieren von Steuervorteilen. Der Fiskus fördert nämlich den Erhalt schützenswerter Immobilien. Eigennutzer und Investoren können meistens einen großen Teil der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Oft sind das bis zu 90 Prozent, manchmal sogar 100. Die Rückerstattung der Steuern erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Jahren.

Merke: Die denkmalgeschützte Immobilie ist die einzige steuerlich geförderte Kapitalanlage.

Wo erfährt man, welche Immobilien unter Denkmalschutz stehen?

Als Denkmal gelten alle Immobilien die in der Denkmalliste der jeweiligen Gebietskörperschaft aufgeführt sind. Interessiert man sich z. b. für ein Denkmal in Berlin, kann man sich die Liste unter stadtentwicklung.berlin.de einfach herunterladen. Es gelten klare Richtlinien, welche Denkmale in die Liste aufgenommen dürfen und welche nicht. Die genauen Vorgaben sind im Denkmalschutzgesetz festgeschrieben.

Doch Vorsicht! Damit man von den steuerlichen Vorteilen einer denkmalgeschützten Immobilie profitiert, muss man bestimmte Auflagen erfüllen. Eine Voraussetzung ist, dass die Immobilie bereits vor dem Abschluss der Sanierungsarbeiten gekauft wurde. So ist sichergestellt, dass der Käufer als Bauherr auftreten kann.

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Bei denkmalgeschützten Immobilien frühzeitig zugreifen

Wenn man von möglichst hohen Steuervorteilen profitieren will, muss man die Immobilie früh kaufen. Je weiter der Sanierungsprozess fortgeschritten ist, umso weniger Förderung erhält man. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb eine bereits sanierte Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, nicht rückwirkend steuerlich geltend gemacht werden kann. Natürlich sollte man in jedem Fall prüfen lassen, ob sich die Sanierung überhaupt lohnt. Wenn man sein Geld in eine komplett baufällige Ruine steckt, wird man nur wenig Rendite erwirtschaften. Es sollte schon ausreichend Bausubstanz vorhanden sein, damit man das Gebäude mit verhältnismäßigem Aufwand wieder aufbauen kann.

Diese Dinge sollte man bei der Immobilienfinanzierung beachten

Beim Kauf von denkmalgeschützten Immobilien handelt es sich oft um sehr teure Investitionen. Entsprechend wichtig ist es, sich für die richtige Finanzierung zu entscheiden. Immerhin kann sich die Rückzahlung über mehr als 20 Jahre erstrecken. Am wichtigsten ist zunächst der Zinsvergleich. Wichtigste Vergleichsgrundlage ist hierbei der effektive Jahreszins. Nur hier sind alle Kosten berücksichtigt, die tatsächlich auf den Käufer zukommen. Darüber hinaus spielen die Dauer der Zinsbindung, Möglichkeiten zur vorzeitigen Zinstilgung und Kfw-Darlehen eine Rolle. Was Sie dabei beachten müssen, wie Ihr Darlehen im Falle eines Neubaus ausgezahlt wird und für welche Variante Sie sich am besten bei einer langfristigen Finanzierung entscheiden, lesen Sie in unserem übersichtlichen Ratgeber nach.

Bildquellen:
Bild 1: © pixelio.de/Hartmut910
Bild 2: © pixelio.de/Gila Hanssen

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Dieser Artikel behandelt die Themen Denkmalschutz , Immobilien , Geldanlagen , Wertanlage , Berlin , Denkmalschutzgesetz und Finanzierung .

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