Alt werden im eigenen Haus- Notwendige Umbauten und finanzielle Hilfen

Mehr als 40 Prozent aller Bundesbürger leben im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Immobilien gelten als Absicherung für das Alter und sind begehrter denn je. Aber auch die Ansprüche an das Wohnen ändern sich im Laufe eines Lebens und sind nicht zuletzt vom technischen Fortschritt und Modeerscheinungen abhängig. So werden Immobilien nicht nur regelmäßig Instand gehalten sondern auch den sich ändernden Anforderungen an die Wohnqualität angepasst.

Mit ein paar Umbauten den Anforderungen des Alters gerecht werden

Wer im eigenen Haus lebt oder in einer Eigentumswohnung, möchte dort auch alt werden können. Nicht selten aber entsprechen Ausstattung und Zugänglichkeit der Wohnräume weder modernen Anforderungen noch den Bedingungen des Alltags von Menschen im Alter. Wer sein Haus grundlegend auch altersgerecht plant ,erspart sich später zusätzliche Kosten. Erwirbt man allerdings eine bereits gebaute und ältere Immobilie, ist man gezwungen eines Tages entsprechende Umbauten vorzunehmen. Die größten Umbauten sind oftmals an Treppenaufgängen, Türdurchgängen und im Bad notwendig. Nicht immer wollen die Beine sich im Alter heben lassen. Treppensteigen, die Nutzung der Badewanne und manchmal sogar normales Laufen werden zur schmerzhaften Qual. Nicht selten landen ältere Menschen im Rollstuhl und sind für die einfachsten Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen. Aber nicht nur für ältere Menschen, die aufgrund des Alters in ihren körperlichen Fähigkeit behindert sind, sondern auch für alle Menschen mit Behinderungen spielt die möglichst barrierefreie Bauweise der eigenen Wohnung eine entscheidende Rolle. Dazu gehören beispielsweise:
 

  • Treppenlifte
  • breite Türen
  • Fenster, die auch vom Rollstuhl aus zu öffnen sind
  • Waschbecken, die vom Rollstuhl aus erreichbar sind
  • zusätzliche Hilfsmittel an Toiletten
  • Duschwannen mit verminderter Einstiegshöhe oder ebenerdige Duschen​​​​​​​

 

Notwendige Umbauten clever finanzieren

Damit bei notwendigen Umbauten im Falle einer Behinderung die Kosten für den Betroffenen auch tragbar sind, werden solche Baumaßnahmen gefördert oder teilweise von zuständigen Trägern übernommen. Den Einbau alters-oder behindertengerechter Duschwannen  und Toiletten kann man beispielsweise mit Förderprogrammen der KFW Bank, dem sogenannten Programm 159 Altersgerecht Umbauen finanzieren. Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass das vorhandene Bad entsprechender festgelegter DIN Normen angepasst werden muss. Ein Blick in damit verknüpften Anforderungen, lässt schnell erkennen, dass diese Normen nicht in jeder Wohnung erfüllbar sind. Denn allein für den normgerechten Einbau werden für eine entsprechende  Bewegungsfreiheit Flächen von 1,2m x 1,2m bis zu 1,5m x 1,5m für Rollstuhlnutzung veranschlagt. Obwohl diese Planung sicher wohl durchdacht ist und den Nutzern gerecht wird, haben die wenigsten Familien diesen Platz zur Verfügung.

Achtung! Für behindertengerechte Umbauten zahlen auch Kranken- und Pflegekassen

Aber auch wer nicht von einer Förderung der KFW Bank oder aus den Wohnungbauförderungen der Länder in Brandenburg oder Bayern profitieren kann, muss nicht auf ein alters- bzw. behindertengerechtes Bad verzichten. In diesem Fall ist es sinnvoll sich an seine Krankenkasse zu wenden.
So lassen sich entsprechend der Hilfsmittelverordnung bei Bedarf zum Beispiel:
 

  • der Lift für die Badewanne
  • Duschhocker
  • Toilettengriffe zum Klappen


nach entsprechender ärztlicher Verordnung durch die Kasse bezahlen. Finanzielle Mittel stellen aber auch Stiftungen oder die Pflegekassen bereit. Die Höhe der Mittel aus der Pflegeversicherung ist an die einzelnen Pflegestufen gekoppelt.

Bildquelle: Commons Wikimedia,Public Domain © treppenlift1

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Dieser Artikel behandelt die Themen umbau , haus und altersgerecht .

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