Kaufpreis
1.150.000,00 €
Baujahr
2023
Verfügbar ab
01.01.2031
Objektzustand
Neuwertig
Garage/Stellplatz
Ja
Objekt in Etage
3
Portal-Objekt-Nr.
W7432261
Anbieter-Objekt-Nr.
453569
Bonitätsauskunft
Energieausweistyp
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf
(ohne Warmwasser)
31 kWh / m² / Jahr
Befeuerungsart
Gas
Energieeffizienzklasse
A
Diese lichtdurchflutete Dachgeschosswohnung definiert modernes Wohnen neu. Dank der Lage im Neubauprojekt „Max3“ profitieren Sie von höchster Energieeffizienz und einer absolut neuwertigen Bausubstanz.
Die Highlights der Ausstattung:
- Walden-Echtholzküche: Maßgefertigte Naturholzküche (Wert: 38.000 €) mit High-End-Geräten. Der Wert wird im Kaufvertrag separat ausgewiesen, was Ihre Grunderwerbsteuer um ca. 1.330 € reduziert.
- Dachterrassen: Zwei großzügige Terrassen (Ost- & West-Ausrichtung) für Sonne von morgens bis abends.
- Komfort-Parken: Ihr Fahrzeug erreicht den TG-Einzelstellplatz sicher und bequem über einen PKW-Aufzug – ideal für hochwertige Fahrzeuge.
- Barrierefreiheit: Stufenloser Zugang von der Tiefgarage bis direkt in die Wohnung.
Dieses Objekt wird unter Vereinbarung eines befristeten, entgeltlichen Nießbrauchs verkauft. Der Verkäufer bewohnt die Wohnung bis zum 31.12.2030.
Ihre Vorteile als Käufer:
- Garantierte Einnahmen: Monatliche Zahlung von 2.900 € (34.800 € p.a.) durch den Verkäufer.
- Sorglos-Paket: Kein Mieterwechsel, keine Neuvermietungskosten und kein Leerstandsrisiko bis 2031.
- Geringe Erwerbsnebenkosten: Durch den Provisionswegfall sparen Sie über 40.000 € im Vergleich zu maklerpflichtigen Objekten.
- Instandhaltung: Der Nießbraucher trägt die gewöhnlichen Unterhaltskosten der Wohnung.
- Planbare Eigennutzung: Ab dem 01.01.2031 steht Ihnen das Objekt zur freien Verfügung oder Neuvermietung bereit.
Keller, Dachterrasse, Fahrstuhl, Einbauküche, Gäste-WC, Barrierefrei, Parkett, Fliesen
Heizungsart: Fußbodenheizung
Energieträger: Gas
WIRTSCHAFTLICHKEITSRECHNUNG
Kaufpreis / 1.150.000 € / Inkl. Küche & TG-Stellplatz
Monatliche Einnahme / 2.900 € / Festgeschrieben bis 12/2030
Brutto-Rendite / ca. 3.03 % p.a. / Spitzenwert für Neubau in Top-Lage
Steuervorteil / Inklusive / Reduzierte Kaufnebenkosten durch Inventar
Maximale Flexibilität für Ihre Zukunft:
Die Wohnung wird zum 31.12.2030 garantiert geräumt übergeben, sodass einer Eigennutzung ab 2031 nichts im Wege steht. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer jedoch bereit, als langfristiger Mieter zu verbleiben – die perfekte Option für reine Kapitalanleger.“
§ Nießbrauchsrecht
1. Bestellung:
Der Käufer (Eigentümer) räumt dem Verkäufer ein befristetes, entgeltliches Nießbrauchsrecht gemäß §§ 1030 ff. BGB an dem vertragsgegenständlichen Grundbesitz ein.
2. Befristung:
Das Nießbrauchsrecht ist befristet bis zum 31.12.2030. Es endet mit Ablauf dieses Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht ist nicht vererblich und nicht übertragbar.
3. Entgelt (Nutzungsentschädigung):
Der Nießbraucher zahlt an den Eigentümer als Gegenleistung für die Nutzung ein monatliches Entgelt in Höhe von 2.900,00 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro). Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats auf ein vom Käufer zu benennendes Konto.
4. Lastentragung:
Abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 1041 BGB vereinbaren die Parteien:
1. Der Nießbraucher (Verkäufer) trägt während der Laufzeit alle gewöhnlichen öffentlichen und privaten Lasten (inkl. Betriebskosten, Strom, Heizung, Wasser sowie kleinere Instandhaltungen).
2. Der Eigentümer (Käufer) trägt nur die außergewöhnlichen Lasten und größeren Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum, die über die gewöhnliche Unterhaltung hinausgehen (gemäß WEG-Regelung).
5. Dingliche Sicherung: Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung des befristeten Nießbrauchsrechts im Grundbuch an nächstoffener Rangstelle.
6. Räumungsverpflichtung & Vollstreckungsunterwerfung:
1. Der Verkäufer verpflichtet sich unwiderruflich, das Vertragsobjekt bis spätestens zum 31.12.2030, 24:00 Uhr, vollständig geräumt an den Käufer zu übergeben.
2. Wegen dieser Räumungsverpflichtung unterwirft sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
3. Der Notar wird angewiesen, dem Käufer nach Ablauf des 31.12.2030 auf dessen Verlangen eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen, ohne dass es eines Nachweises der Fälligkeit bedarf.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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