Kaufpreis
10.000,00 €
Baujahr
1800
Verfügbar ab
sofort
Grundstücksgröße
83,00 m²
Anzahl Bäder
1
Objektzustand
teil-/vollrenovierungsbedürftig
Portal-Objekt-Nr.
H8849473
Anbieter-Objekt-Nr.
408519
Bonitätsauskunft
Das denkmalgeschützte Wohnhaus deckt fast die gesamte Grundstücksfläche ab. Der Zugang zum Haus und zum Keller erfolgt fußläufig und ebenerdig von der Waibstadter Straße an der Giebelseite entlang zum Eingang. Über die linke Tür gelangen Sie zum Heizraum und zum Keller sowie zum Treppenaufgang des Wohnbereichs, den sie auch über die rechte und eigentliche Haustüre erreichen.
Die Stadt löste das frühere Stockwerkseigentum zum Volleigentum des Grundstücks auf. In diesem Zusammenhang wurde die Außenwand des Wohnhauses zur nachbarlichen Garage verschlossen. Ein Betreten des Raumes hinter dem Treppenaufgang im EG ist deshalb derzeit nicht möglich. Maßnahmen zu dessen Nutzung sind vom Erwerber, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und damit auch nach Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Sinsheim, erforderlich. Das EG wurde seither nicht zu Wohnzwecken genutzt.
Über den Treppenaufgang gelangen Sie zum eigentlichen Wohnbereich im Obergeschoss, im Dachgeschoss und im ausgebauten Dachboden. Küche, Bad und Wohnzimmer befinden sich im Obergeschoss.
Das wohl im 18. Jahrhundert in Fachwerkbauweise errichtete Gebäude ist im 19. Jahrhundert im Erdgeschoss massiv erneuert worden, ohne wesentliche gestalterische Veränderungen zu vollziehen. Die Erhaltung des Wohnhauses steht vorwiegend aus heimatgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Bei der Gesamtanlage handelt es sich um ein Denkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz (Kulturdenkmal). Jegliche Arbeiten an diesem Gebäude bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Hierzu steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde im Rathaus der Stadt Sinsheim zur Verfügung. Abteilung Baurecht: baurecht@sinsheim.de
Keller, Vollbad, Kamin, Teppichboden, Fliesen, Sonstiges (s. Text)
Bemerkungen:
Die Ausstattung des Gebäudes ist als einfach zu bezeichnen. Im derzeitigen Zustand ist eine Nutzung oder gar Vermietung der Wohnflächen nicht möglich. Das Wohnhaus steht schon viele Jahre leer. Räume und Technik entsprechen nicht den Erfordernissen einer Bewohnbarkeit. Die Ölzentralheizung ist außer Betrieb. Es ist davon auszugehen, dass diese nicht instandsetzungsfähig ist. Offensichtlich wurde zu Zeiten der Gebäudenutzung auch mit Holz geheizt. Auch hier ist zu unterstellen, dass dies nicht mehr zulässig ist.
Durch den jahrelangen Leerstand hat sich der Zustand des Anwesens insgesamt weiter verschlechtert. Es zeigt massive Verschleißerscheinungen und überproportionale Baujahr typische Mängel und Beeinträchtigungen auf. Es bestehen Schäden und teils extreme Feuchtigkeitsmängel am Objekt und sichtbare Witterungsspuren, Rissbildungen und Putzabplatzungen. Die Kellerwände weisen konstruktionsbedingte Feuchtigkeitsschäden auf. Die Decke zum Obergeschoss ist teilweise durchgebrochen. Fachwerkholz ist stellenweise modrig, mit Wurmbefall und Gefache sind instabil. Ein Pilzbefall des Holzwerks ist aufgrund von stetigem Wassereindrang nicht auszuschließen. Ein Austausch von Tragbalken ist dringend angezeigt. Die Dacheindeckung ist überaltert und bedarf einer Erneuerung. Durchgeführte Sicherungsmaßnahmen dienen lediglich der akuten Gefahrenabwehr. An dem Gebäude sind grundlegende Sanierungsarbeiten erforderlich.
Interessant für Denkmal erfahrene Projektierer oder Handwerker.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Öl
Verkaufsmodalitäten:
Die Veräußerung ist im Gebotsverfahren vorgesehen und unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Beschluss fassenden Gremien. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Die Frist zur Abgabe von Geboten wird noch bekanntgegeben und ist im I. Quartal 2026 geplant. Das Mindestgebot beläuft sich auf € 10.000,00.
Als zusätzliche Auflage beim Verkauf sieht die Stadt folgenden Passus vor, der auch im Kaufvertrag fixiert werden soll und durch eine Rückerwerbsvormerkung zu Gunsten der Stadt Sinsheim im Grundbuch gesichert wird:
Herstellung der Bewohnbarkeit innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb.
Die Stadt behält sich vor, das Gebotsverfahren vorzeitig einzustellen.
Bewerber, die das höchste Gebot abgegeben haben, erhalten eine Zusage von der Stadt. Gleichzeitig wird ein Reservierungsentgelt in Höhe von € 500,00 innerhalb von zehn Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die Stadt zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Begleichung ist der rechtzeitige Eingang des Entgelts auf dem Empfängerkonto der Stadt. Erst dann wird das Gebot bindend berücksichtigt. Dieses Entgelt wird beim Zustandekommen des Kaufvertrags mit dem Kaufpreis verrechnet. Wird innerhalb einer Frist von acht Wochen aus Gründen, die der Erwerber zu verantworten hat, kein Kaufvertrag geschlossen, geht das Grundstück wieder an die Stadt zurück. Die Reservierung wird hinfällig. Das Reservierungsentgelt wird in diesem Fall nicht erstattet, sondern für den entstandenen Verwaltungsaufwand einbehalten.
Nähere Informationen und Unterlagen erhalten Sie gerne auf Anforderung.
Bei weiterem Interesse, Fragen und für einen Besichtigungstermin steht Ihnen das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Sinsheim, Abteilung Immobilienmanagement, gerne zur Verfügung.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu diesem Exposé und machen darauf aufmerksam, dass jegliche Haftungsansprüche ausgeschlossen werden. Es handelt sich hier lediglich um Vorabinformationen. Verbindliche Unterlagen erhalten Sie gerne auf Ihre konkrete Nachfrage.
Stadt Sinsheim
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Die Große Kreisstadt Sinsheim liegt im Norden von Baden-Württemberg, gehört zum Rhein-Neckar-Kreis und hat rund 37.000 Einwohner. Die Stadt ist ca. 30 km von Heidelberg, ca. 50 km von Mannheim und ca. 55 km von Ludwigshafen entfernt.
Sinsheim ist über die Bundesstraßen B39, B45 und B292 und die Autobahn A6 Richtung Mannheim und Heilbronn an das Umland angebunden. Die Stadt liegt an den Bahnstrecken Heidelberg - Sinsheim - Heilbronn sowie Sinsheim - Eppingen - Karlsruhe, ist an die S-Bahn angeschlossen und verfügt über ein Busnetz.
Das Anwesen liegt im Stadtteil Hoffenheim. In der näheren Umgebung befinden sich vor allem Wohngebäude mit zahlreichen Nebengebäuden, wie Garagen, Schuppen und Scheunen sowie gemischt genutzte Gebäude.
Der Stadtteil Hoffenheim befindet sich nordwestlich der Kernstadt. Die Entfernung zum Rathaus Sinsheim beträgt rund 4,5 km und zur Autobahnanschlussstelle Sinsheim rund 4,1 km. Neben Bushaltestellen erreichen Sie außerdem den örtlichen S-Bahnanschluss nach 400 m.
Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die planungsrechtlichen Verhältnisse sind deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Auszug aus der Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) vom 05.11.2021:
… Das besagte Grundstück ist nicht im Bodenschutz- und Altlastenkataster verzeichnet. Damit liegt für das Grundstück nach derzeitigem Kenntnisstand kein Altlastenverdacht vor…
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
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