Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbe-Partner

I. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Abwicklung eines Auftrages zur Schaltung von Werbung auf den Webseiten der immovativ GmbH zwischen der immovativ GmbH und dem Werbenden. Anderslautende Bedingungen des werbenden Aufraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn die immovativ GmbH im Einzelnen nicht widerspricht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

II. Leistungsbeschreibung

Die immovativ GmbH schaltet gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung für den vereinbarten Zeitraum die vereinbarte Werbeform an der vereinbarten Stelle. Werbeformen können sein insbesondere Banner verschiedener Grössen (animiert oder statisch im gif- oder jpg-Format), HTML-Banner, Cornet-Curser, E-CommerceIntegrationen, Interstitials, MicroSites/NanoSites, Pop-Ups, Scroll Ads, Superstitials, Sponsoring, Advertorials und Textlinks, aber auch weitere Werbeformen.

III. Zustandekommen des Vertrages

Angebote der immovativ GmbH sind immer freibleibend. Der Vertrag zwischen der immovativ GmbH und dem Werbenden kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der immovativ GmbH zustande. Ein Anspruch auf Ausschluss eines Wettbewerbers existiert nicht. Die immovativ GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen, auch nach schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch die immovativ GmbH, sofern Ablehnungsgründe erst dann bekannt werden. Über die Annahme oder die Ablehnung eines Auftrages entscheidet die immovativ GmbH nach billigem Ermessen. Aufträge werden von der immovativ GmbH nur akzeptiert, wenn sie in Inhalt und Form nicht gegen geltendes Recht verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sollte dennoch ein solcher Verstoß vorliegen, so stellt der Werbetreibende die immovativ GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

IV. Pflichten und Verantwortung des Werbetreibenden

  1. Der Auftragsgeber stellt das Werbematerial mindestens drei Tage vor der vereinbarten ersten Werbeschaltung der immovativ GmbH per E-Mail als Bilddatei, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweist, zur Verfügung. Die vorgegebenen Pixel-Formate sind im Bestellformular/Preisliste gesondert angegeben.
  2. Nach der ersten Schaltung hat der Auftraggeber die Werbung unverzüglich zu überprüfen und für den Fall eines Mangels diesen ebenfalls unverzüglich, spätestens aber 10 Tage nach der ersten Schaltung, schriftlich bei der immovativ GmbH anzuzeigen. Ohne Rüge oder ohne rechtzeitige Rüge gilt die Werbeschaltung als genehmigt. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Werbetreibenden schriftlich zu erheben.
  3. Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der Werbung. Er ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die in Auftrag gegebene Werbeschaltung weder unmittelbar noch durch Querverweise über Links in Inhalt oder Form geltende Gesetze verletzt, dass die Werbung Rechte Dritter (Persönlichkeitsrechte, sonstige Schutzrechte, Urheberrechte, vertragliche Rechte) gleich welcher Art nicht beeinträchtigt oder verletzt und nicht gegen die guten Sitten verstösst, insbesondere keine jugendgefährdenden oder pornographischen Inhalte hat. Der Werbetreibende sichert darüber hinaus zu, dass etwaig erforderliche Vereinbarungen mit Urheberrechtsinhabern, -verbänden oder GEMA getroffen sind. Soweit für die Ausführung der Werbeschaltung erforderlich, werden diese Rechte auf die immovativ GmbH übertragen.
  4. Der Werbetreibende stellt die immovativ GmbH von sämtlichen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung des Marken-, Presse-, Urheber-, Wettbewerbsrechts sowie aus der Verletzung sonstiger Rechte Dritter und gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen entstehen. Dazu gehören ebenfalls die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung. Der Werbetreibende ist verpflichtet eine notwendige Rechtsverteidigung der immovativ GmbH bestmöglich durch Zurverfügungstellen notwendiger Unterlagen und Informationen zu unterstützen.

V. Gewährleistung und Haftung

Bei von der immovativ GmbH zu vertretenden Mängeln und rechtzeitiger Mängelrüge bleibt die Haftung zunächst nur auf die Nachbesserung zur Herstellung einer mangelfreien Werbeschaltung beschränkt. Erst im Fall einer fehlgeschlagenen Nachbesserung kann der Auftraggeber zwischen einer angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder einer Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich ausgeschlossen. Die immovativ GmbH haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die immovativ GmbH nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Nichteinhaltung übernommener Garantien und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne die das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. Die Haftung der immovativ GmbH ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren, nur typischerweise entstehenden Schadens. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Werbeschaltung entbinden keine Vertragspartei vom Vertrag. Es entsteht kein Anspruch des Werbetreibenden auf eine dem Ausfall entsprechende Verlängerung der Vereinbarten Laufzeit. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

VI. Vergütung

Die Preise für die einzelnen kostenpflichtigen Dienstleistungen der immovativ GmbH richten sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste. Anfallende Honorare sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zu leisten.

VII. Kündigung

Etwaige Kündigungen haben schriftlich (Brief oder Faxmitteilung) zu erfolgen. Bereits geleistete Honorare sind nicht zu erstatten.

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Darmstadt.

IX. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB können durch die immovativ GmbH jederzeit und ohne Nennung von Gründen geändert werden. Die geänderten AGB haben erst dann Wirkung gegenüber der Kommune, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer per E-Mail übersandten Änderungsmitteilung, in der gesondert auf die Zweiwochenfrist hingewiesen wurde, schriftlich widersprochen hat.

X. Schriftformklausel

Der Vertrag ist mit dem Inhalt der Bestellung und Bestätigung vollständig. Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden auch die Beendigung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

XI. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 01.05.2017