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10565- Abriss Grundstück für Wohnbebauung in FFM

60437 Frankfurt am Main

Angaben zum Grundstück

Kaufpreis

1.500.000,00 €

Käuferprovision

Bei Investment und Grundstücksangeboten beträgt die Vermittlungsprovision 5 % zzgl 19 % ges. MwSt

Portal-Objekt-Nr.

G1348935

Anbieter-Objekt-Nr.

GP716

Objektbeschreibung

Großzügiges Grundstück mit Entwicklungspotenzial in Nieder-Erlenbach<br /> In attraktiver und ruhiger Wohnlage von Frankfurt-Nieder-Erlenbach steht dieses außergewöhnliche Grundstück mit ca. 1.100 m² zum Verkauf.<br /> <br /> Das Grundstück ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude sowie Doppelgarage und Schwimmhalle bebaut. Aufgrund der Grundstücksgröße bietet die Liegenschaft interessante Möglichkeiten für Eigennutzer, Investoren und Projektentwickler.<br /> <br /> Nach erster Einschätzung erscheint eine Neubebauung mit zwei großzügigen Doppelhaushälften denkbar. Die konkrete Bebaubarkeit und Genehmigungsfähigkeit ist durch den Käufer mit den zuständigen Behörden zu prüfen.<br /> <br /> Die Immobilie überzeugt insbesondere durch die seltene Grundstücksgröße, die ruhige Wohnlage und das vorhandene Entwicklungspotenzial.<br /> <br /> Eckdaten:<br /> <br /> Grundstück: ca. 1.100 m²<br /> Bestehende Bebauung: sanierungsbedürftig<br /> Doppelgarage & ANBAU vorhanden<br /> Potenzial: ca. 2 Doppelhaushälften, vorbehaltlich Genehmigung<br /> Käuferprovision: 5,95 % inkl. MwSt.<br /> Diskreter Verkauf: Weitere Informationen und Unterlagen erhalten Sie gerne bei ernsthaftem Interesse

Sonstige Angaben

Dieser ist gültig bis 7.9.2026.

Alle Angaben in diesem Exposé stammen vom Eigentümer wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
Geldwäschegesetz
Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet sich den Ausweis immer zeigen zu lassen.
Was wird als Geldwäsche angesehen?
Darunter versteht man die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen.

Wer ist betroffen?
Gemäß § 2 Nr. 10 GwG zählen Immobilienmakler zum Kreis der Verpflichteten. Bei einem Transaktionswert von mehr als 15.000 Euro muss der Makler seinen Vertragspartner identifizieren und das zwingend vor dem Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet sind, sich den Personalausweis des Kunden zeigen zu lassen und dessen Daten festzuhalten. Andersrum steht der Kunde ebenfalls in der Pflicht (§ 4 Abs. 6 GwG) dem Makler entsprechende Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Was soll erreicht werden?
Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass illegal erzieltes Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangt und sich somit die organisierte Kriminalität oder der Terrorismus ausbreitet.
Welche Angaben vom Vertragspartner muss ein Makler dokumentieren?

Bei einer natürlichen Person:
•Name, Geburtsort, Geburtsdatum,
•Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und
•den wirtschaftlich Berechtigten
Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft:
•Firma, Name oder Bezeichnung,
•Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden,
•Anschrift des Sitzes oder Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter,
•ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person, so sind deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung zu erheben

Was muss noch beachtet werden?
Außerdem muss klar ersichtlich sein, zu welchem Geschäftszweck eine Immobilie gekauft oder verkauft wird. Der Kunde muss den Makler darüber informieren, ob er für sich selbst tätig ist oder für einen Dritten.
Alle eingeholten Daten muss der Makler 5 Jahre lang aufbewahren.

Haftungstext:
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger persönlich bestimmt, eine Weiter gabe dieses Angebotes an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung gestattet.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seitens der Schmitt Real Estate und Invest GMBH, jegliche Garantie, Gewährleistung oder Haftung betreffend Richtigkeit oder Vollständigkeit der vorliegenden Informationen sowie Angaben zu Beschaffenheit und Qualität des Kaufgegenstandes ausgeschlossen sind. Dies ist hinsichtlich einer Kaufentscheidung ausdrücklich zu beachten.

Lagebeschreibung

Nieder-Erlenbach ist der nördlichste Stadtteil Frankfurts, weitaus näher an Bad Vilbel oder Bad Homburg gelegen und landschaftlich wie ökonomisch bereits der Wetterau zuzuordnen.

Die A661 erreichen Sie in ca. 6 Kilometer. Über die Buslinien 25, 27 und 29 ist Nieder-Erlenbach an die S-Bahn in Berkersheim bzw. die U-Bahn in Nieder-Eschbach angebunden. Die Buslinie 65 verbindet den Stadtteil mit Bad Vilbel und Bad Homburg-Ober-Erlenbach, während die Linie N4 in allen Nächten den Anschluss an das Frankfurter Nachtbusnetz herstellt.

Für den „täglichen Bedarf“ stehen Ihnen Supermärkte, Apotheken, Restaurants und Gaststätten zur Verfügung. Das Einzelhandelsangebot reicht von Bekleidung über Raumbedarf bis hin zu Angeboten aus dem regionalen Anbau.

Das schulische Angebot bietet Ihnen eine Grundschule sowie eine Privatschule mit Grundschule und Gymnasium. Vielfältige Kinderbetreuungsmöglichkeiten können genutzt werden.

Für Ihre Freizeitgestaltung können Sie wählen zwischen der „Natur vor der Haustür“ und vielfältigen Sport-, Kunst- und Kulturvereinen.

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Anbieter dieses Objekts

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