Die Ortsgemeinde Obersteinebach

Obersteinebach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Altenkirchen/Westerwald. Sie gehört zur Verbandsgemeinde Flammersfeld.

Obersteinebach auf einen Blick:

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Altenkirchen/Westerwald
Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Sitz der Verwaltung Rheinstraße 17
57632 Flammersfeld
Homepage https://www.obersteinebach.de/
Ortsbürgermeister Gisbert Groß
Stand: 18.01.2017
Einwohner 239
Stand: 18.01.2017
Fläche 3,33 km²
Bevölkerungsdichte 72 Ew./km²
ANZEIGE

Überblick zur Lage von Obersteinebach

Empfohlene Immobilienmakler in Obersteinebach und Umgebung

Logo Amtsgericht Altenkirchen

Amtsgericht Altenkirchen

Hochstraße 1
57610 Bachenberg

Telefon: 02681 /9526-0

Passende Beiträge aus unserem Ratgeber

Fertighaus bauen & finanzieren: Die bessere Wahl?

Absicherung ist das wichtigste Wort des Jahrhunderts. Wollen wir im Alter in Würde leben und unseren Kindern etwas mit Mehrwert hinterlassen, sollten wir frühzeitig über die Anschaffung einer Immobilie nachdenken. Das Eigenheim ist wertbeständig und bietet auch bei Arbeitslosigkeit und in anderen schwierigen Lebensphasen ausreichend Schutz bei deutlich niedrigeren Kosten als bei der regulären Zahlung einer Miete gegeben.

Bebauungsplan & Co – wo darf ich was bauen?

Ein Grundstück darf nicht einfachso willkürlich bebaut werden. Wenn Du also planst, ein Grundstück zu kaufen, um darauf Dein Eigenheim zu errichten, solltest Du über die entsprechenden baurechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Dieser Ratgeber-Artikel erklärt Dir, worum es sich beim Bebauungsplan handelt, was der Plan genau vorschreibt, welche Arten der baulichen Nutzung für ein Grundstück es gibt und was Du sonst noch im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan beachten musst.