Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen – Die Pflichten der Eigentümer

Ist das Wunschgrundstück erst einmal bebaut und das neue Zuhause bezogen, müssen sich Eigentümer mit zahlreichen Pflichten, Auflagen und Verordnungen auseinandersetzen. Eine davon betrifft die Abwasserleitungen zum Gebäude. Besitzer von Grundstücken sind per Gesetz verpflichtet, die Abwasserleitungen überprüfen zu lassen. Damit soll Verschmutzungen von Gewässern und Unkosten vorgebeugt werden. Hier lesen Sie, ob Sie diese Pflicht betrifft und was bei Fälligkeit zu tun ist.

Pflichten von Eigentümern

Zum einen gilt die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitungen zum Schutz der Umwelt. Denn durch undichte und beschädigte Leitungen könnten natürliche Gewässer verschmutzt werden. Einwachsende Wurzeln von Bäumen, rissige Rohre oder über die Jahre brüchig gewordene Muffen sind potenzielle Risiken. Zum anderen kommt diese Pflicht aber auch den Grundstückseigentümern zugute. Schließlich können defekte Abwasserleitungen enorme Folgekosten verursachen. Muss beispielsweise aufgrund einer unentdeckten, zerstörten Leitung das Mauerwerk erneuert werden, können die Ausgaben enorm sein. Auch bei starkem Regenfall kann eine beschädigte Abwasserleitung verheerende Folgen haben. Läuft das Wasser nicht schnell genug ab, laufen Keller in wenigen Minuten voll. Ganz zu schweigen vom Wertverlust, der an der Immobilie verursacht werden könnte. Hinzu kommt, dass die Abwassermengen steigen, wenn die Leitungen nicht einwandfrei intakt sind. Das treibt die Nebenkosten unnötig in die Höhe.
Grundsätzlich tragen Eigentümer von Grundstücken für Schäden an ihren Abwasserleitungen die Verantwortung. Daher sollten Sie sich keinesfalls über die Prüfpflicht ärgern, sondern sie vielmehr als hilfreiche Erinnerungsstütze betrachten, um Abwasserleitungen dauerhaft in Schuss zu halten. Wird die Prüfpflicht nicht eingehalten und keine Dichtigkeitsprüfung zum Fälligkeitsdatum nachgewiesen, müssen Eigentümer mit einem Bußgeld in nicht zu unterschätzender Höhe rechnen.

Wer führt den Kanal-TÜV durch?

Ausschließlich zertifizierte Sachkundige. Sie sind mit dem Prüfverfahren vertraut und in der Lage die Funktionstüchtigkeit von Abwasserkanälen kompetent zu kontrollieren. Auf der Liste der anerkannten Sachkundigen für NRW finden Sie unter anderem die AREI Kanal-Service GmbH, welche eine professionelle Kanal-TV-Untersuchung durchführen kann. Mit flexiblen Spezialkameras lässt sich der Zustand der Leitungen besonders sorgfältig prüfen. Wie in diesem Beispiel sind zertifizierte Experten mit dem nötigen Equipment ausgestattet. Ob es sich bei einem Kanal-Dienstleister um einen seriösen Fachmann handelt, können Sie ganz einfach feststellen. Geben Sie auf der hier verlinkten Internetpräsenz vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW einfach die Bezeichnung des Unternehmens ein. Sollte der Anbieter nicht auf der Liste stehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um keinen anerkannten Sachkundigen handelt. Ist das der Fall sollten Sie von diesem Angebot dringend Abstand nehmen. Denn um die Prüfpflicht zu erfüllen, müssen Sie eine offizielle Bescheinigung zur Dokumentation der Dichtigkeitsprüfung vorlegen, die der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser entspricht. Und dieses Dokument können Ihnen nur zertifizierte Experten ausstellen. Je nach Ergebnis müssen die Leitungen repariert werden. Laut Selbstüberwachungsverordnung Abwasser haben Eigentümer je nach Schwere der Schäden an den Leitungen zehn Jahre Zeit, um die Sanierung durchführen zulassen.

Fälligkeiten im Überblick

Ein wichtiges Fälligkeitsdatum ist bereits verstrichen: Bis zum 31. Dezember 2015 musste der sogenannte Kanal-TÜV bei allen Gebäuden erfolgen, welche vor dem 1. Januar 1965 gebaut wurden. Dies galt für alle Gebäude in Wasserschutzgebieten. Bei allen Immobilien, die später gebaut, beziehungsweise Leitungen, die später verlegt wurden, endet die Frist Ende 2020. Hinzu kommt, dass bei allen Änderungen sowie Sanierungen von Abwasserkanälen vor der erneuten Inbetriebnahme eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit durchgeführt werden muss.

Welche Art von Prüfverfahren erforderlich ist, hängt von der Wasserschutzzone ab. Die Tabelle informiert:

Wasserschutzzone Erforderliche Maßnahme
2 Dichtigkeitsprüfung
3 optische Prüfung mit Kanalkamera

Die Dichtigkeitsprüfung betrifft aber nicht nur Eigentümer, die in Wasserschutzgebieten wohnen. Auch außerhalb dieser Zonen muss in Nordrhein-Westfalen bei Neubauten jede Abwasserleitung kontrolliert werden, bevor sie genutzt wird. Gleichzeitig können Städte und Gemeinden Dichtigkeitsprüfungen vorschreiben. Daher sollten sich Eigentümer immer individuell bei den zuständigen Ansprechpartnern über die lokalen Vorschriften informieren. Möglicherweise muss die Überprüfung der Kanäle vor Ende 2020 durchgeführt sein. „Nicht zuletzt können Kommunen im Zuge der Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes von den anliegenden Grundstücksbesitzern verlangen, ihre privaten Schmutzwasserleitungen während der Baumaßnahmen prüfen und entsprechend reparieren zu lassen“, fügt die Verbraucherzentrale NRW hinzu. Im entsprechenden Ratgeber finden Sie weiterführende Informationen zum Thema. Darunter auch Hinweise zu den Kosten der Dichtigkeitsprüfung.

Fotos: www.pixabay.com
(PublicDomainPictures – kuehholzer)

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